Garantiertes Minimum
In letzter Zeit rückt die Bewerbung des theoretisch-bestmöglichen Maximal-Tempos einer Handy-Internetverbindung immer mehr in den Hintergrund. Zumindest kommt mir das rein subjektiv vor. Der Grund wird wohl in der Bliebtheit des mobilen Breitbands sein, das in Österreich einen sehr hohen Durchdringungsgrad erreicht hat.
Je beliebter das mobile Internet ist, umso mehr kommen die Mobilfunker in die Bredouille, das Versprochene auch zu liefern. Niemand wird an die inserierten 7,2 Megabit/s kommen. Auch die theoretisch möglichen 100+ Megabit/s der UMTS-Weiterentwicklung LTE könnten für alle Zeiten eine Utopie sein. Lediglich im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Maximal erreichbare Geschwindigkeit aller Surfer in einer Zelle handelt.
Hans Peter Lehofer, Wiener Jurist und Telekommunikationsrechtsexperte, spürte einen Bericht britischer Abgeordneten zur Breitbandregulierung auf. In dem wird eine exzellente Idee diskutiert:
„We are unimpressed by the current approach of advertising a maximum speed, which few if any customers will actually achieve. Although we recognise that speeds can be affected by many different variables, we do not consider the current method of advertising broadband speeds to be acceptable. … Hence we recommend that Ofcom regulate to require ISPs to advertise a minimum guaranteed speed for broadband connections.“
Fett markiert ist der letzte Satz übrigens auch im Originalbericht – zu lesen auf Seite 36.
Zu Deutsch: Alle Internet-Provider (Überbuchung kann es auch im Kabel-Internet geben) sollten nicht nur das Maximaltempo bewerben, sondern müssten auch immer das garantierte Minimal-Tempo angeben.
Genial, oder? Wer hat Probleme, die beworbenen X Megabit/s zu erreichen?