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3000 Euro, wenn die Freiheit kommt

time-cover

Robert Lam ist Fotograf in den USA. Als er vor eineinhalb Wochen das Time Magazines sah, freute er sich ganz besonders: Die ehrwürdige Publikation wählte eines seiner Fotos, die er bei iStockPhoto anbot, für das Cover aus.

Bei iStock bietet er 233 Fotos an, das Münzglas wurde bis dato fünfmal gekauft. Umsatz damit: geschätzte 50 bis 150 Dollar — vor Abzug der Kosten, Bezahlung von Steuern, Sozialversicherung etc.

Das Time Magazin bezahlte für das Foto übrigens 150 Dollar (Extended License), nach Abzug der Spesen bekam Lam für sein Bild 30 Dollar. Gar nichts, wenn man bedenkt, dass Fotografen für ein Foto am Time-Cover auch 3000 bis 10.000 Dollar bekommen.

Dementsprechend gereizt ist die Kollegenschaft. Lam wird in Online-Foren gar nicht sanft angepackt und nach der Debatte über das “Ende des Journalismus” haben Amerikas Medientheoretiker die nächste Diskussion:

Time’s $30 Cover Photo: The Scary Realities of Supply and Demand.

Das Angebot senkt die Preise

Die Angebotsseite bekam gewaltig Übergewicht. Die digitale Revolution und immer bessere Kameras bringen es mit sich, dass jeder, der eine Ixus halten kann, auch brauchbare Bilder für die Zeitung knipsen kann. Das Angebot an kommerziell verwertbaren Bildern (Wikimedia Commons, Creative Commons oder Public Domain Bilderquellen) wird mit jeder Sekunde umfassender und nicht zuletzt beweisen sogar Verlage (selten aber doch), dass sie Bilder klauen können.

Die Nachfrageseite blieb dagegen annähernd konstant.

Österreich als Gewerbe-Albanien

Die Diskussion mag zwar neu sein, die Thematik ist an sich ist es aber ganz und gar nicht. Zum Glück, möchte mancher Fotograf in Österreich meinen, ist die Diskussion hier überflüssig. Die Alpenrepublik ist das Fotografie-Albanien dieser Welt. In keinem anderen Land der Welt gibt es einen so gewaltigen Schutz vor Konkurrenz wie hierzulande.

Um das Handwerk des Berufsfotografen ausüben zu dürfen, sieht die Gewerbeordnung (GewO) strenge Zugangskriterien vor. Wer meint, dieser Ananchronismus hätte sich längst überlebt, irrt. Erst im vergangenen November wurde die Gewerbeordnung für die Bildablichter “novelliert”. Die Änderungen waren gravierend. So wurde etwa die Wortfolge “Gewerbe des Fotografen” durch die Wortfolge “Handwerk des Berufsfotografen” ersetzt.

Fotografen sind Modernisierungs- und Digitalisierungsverlierer par excellence. Einziger Zweck einer solchen — wie gesagt: einzigartigen — Gewerbeordnung ist es, Wettbewerb mit allen Mitteln zu verhindern.

Doch es gibt mehrere Abstufungen von Fotografen. Am unteren Ende sind etwa die Pressefotografen — ein freies Gewerbe. Dieser darf jedoch nur ganz wenig Dinge — etwa von einer Redaktion zu einem Termin geschickt werden. Fotos am Weg dorthin darf er ebenso wenig zu Geld machen wie just am Ort selbst geschossene Fotos. Warum? Weil sie lediglich zeitnah zum eigentlichen Event verwertet werden dürfen.

Schon 1996 (ein Jahr nach unserem EU-Beitritt) schrieb Christa Dertnig im Wirtschaftsblatt:

Jede noch so gelungene Aufnahme des Bundeskanzlers oder eines rasanten Formel-1 Boliden ziert als Titelseite von Wochenmagazinen tagelang das Straßenbild. Der Pressefotograf darf die Fotos aber weder dem Politiker als Paßfoto noch dem Autohersteller als perfekten Schnappschuß für die Werbung verkaufen – da ist in Österreich die Gewerbeordnung vor. Ganze Kabarattprogramme ließen sich mit solch absurden Beispielen füllen.

Enormer Schaden der Blockade

Verlierer sind wir alle: Österreichs Volkswirtschaft, einzelne Bürger, aber auch die Fotografen selbst – und das nicht trotz sondern gerade wegen ihres Mauerns:

  • Pfusch & Spitzelwesen: Fast kein Pressefotograf, den ich kenne, verdient mit seinem Gewerbe genug, um davon zu leben. Was machen einige? Sie pfuschen und fotografieren trotz ihrer eingeschränkten Gewerbeberechtigung auf Hochzeiten, lassen sich von Unternehmen für Werbefotos engagieren oder verkaufen Fotos auf Stock-Seiten.
    Auch so mancher “Teilfotograf” bietet Dienste an, die er nicht dürfte. Etwa Hochzeitsfotos. Weil das einigen ein Dorn im Auge ist, gibt es Kontrollanrufe und bisweilen sollen sogar “Kollegen” bei diversen Trauungen vorbei schauen, um zu wissen, wer wo welche Fotos macht.
  • Angebot und Nachfrage verhalten sich in Österreich nicht viel anders als im Rest der Welt. Auch hier werden immer bessere Kameras verkauft, auch hier fotografieren ambitionierte Hobbyfotografen so gut, dass so mancher Profi sich verstecken kann. Deren Motivation ist um ein Vielfaches höher, sie haben — ganz im Gegensatz zu vielen Profis — Spaß am Fotografieren.

  • Verlage sparen und stellen entweder Fotografen an oder bedienen sich auf Stock-Seiten. Ein kleiner Preisvergleich. So um die 30 bis 50 Euro kosten Fotos für Tageszeitungen. Eigentlich schon ein Witz, wenn man damit eine Familie ernähren will. Aber es kommt noch dicker:
  • Stock-Preise fallen und fallen: Im Vergleich zu den bisher bezahlten Preisen ist das Angebot auf iStockPhoto ein wahres Schnäppchen. Unter 500.000 Stück Auflage bezahlt man nur rund zehn Euro für druckfähige Bilder. Bei Fotolia ist man bereits ab drei Euro dabei. Und im Abo bekommt man täglich 25 Fotos für monatlich 208 Euro.
  • Schaden für Österreichs Volkswirtschaft: Weil nur Vollfotografen Stock verkaufen dürfen (und die in der Regel keinen Tau haben, dass es so etwas gibt), machen Ausländer dieses Geschäft zu nahezu 100 Prozent.
    Gerade in Krisenzeiten sollte man Gewerbeöffnen und so viel unternehmerisches Handeln ermutigen, wie irgendwie möglich. Doch denkste, es wird gemauert!
  • Innovation behindern: Dass die Fotografen-Gewerbeordnung den Fortschritt behindert, klingt weit hergeholt. Ist es aber nicht. So sieht die Gewerbeordnung vor, dass fast niemand mit Fotos Geld verdienen kann – es sei denn man ist Berufsfotograf. Das gilt für alle alle Fotos und jede Art von Geschäftsmodell. Hier nur drei Beispiele, die mir auf die Schnelle eingefallen sind.
     

    • Wie wäre es etwa mit einer Website, die anhand selbst geschossener Fotos zeigt wie schön Österreich ist und Google Ads drauf hat. Geht nicht, kommerziell.
    • Oder wie wäre es mit einem Dienst, der einem bei der GPS-Navigation mit Hilfe von Fotos unterstützt? Geht nicht, es sei denn man verschenkt das gesamte Produkt.
    • Oder Google Maps? Wenn der Suchmaschinenanbieter einen österreichischen Fotografen findet, der ihm die Gewerbeberechtigung überschreibt, darf Google Streetview anbieten. Wenn nicht, eben nicht. Auch ein Klagenfurter Webstartup soll Probleme mit der Stahlhelm-Fraktion der Fotografen-Innung gehabt haben.
  • Trägheit mangels Wettbewerb: Wie viele Profifotografen sind noch am Neuesten Stand der Technik und haben zeitgemäße Workflows? Ich würde schätzen nicht einmal ein Drittel. Warum es gerade in dieser Branche dazu kommen konnte ist auch klar: Mangels Wettbewerb durch die Gewerbeordnung war dies gar nicht nötig.
  • Nachwuchs: Auch hierzulande ist es immer seltener, dass Fotografen Lehrlinge ausbilden. Daher könnte es irgendwann zu einem Engpass kommen. Gewollt oder nicht …
  • Ungenutzte Chancen: Diesen Eintrag wollte ich schon seit sehr langer Zeit los werden. Drauf gebracht hat mich heute die aktuelle Episode des Foto-Podcasts “This Week in Photography”. Darin ging es eben um das erwähnte Bild von Robert Lam und die Konsequenzen für die Fotografen.
    Einer der Profis, Scott Bourne, erzählte von seinem — ganz pragmantischen — Zugang zum Problem: “Ich bilde die jungen Leute aus, anstatt mich mit ihnen zu konkurrieren.” Auch eine Idee, wenngleich ich keinen Profi-Fotografen persönlich kenne, der bezahlte Kurse für Hobby-Fotografen anbietet.

  • Gleichstellung mit EU-Bürgern: Wie bereits erwähnt, ist Österreich eines der wenigen Länder, wenn nicht das letzte Land der Welt, indem es nicht erlaubt ist, für Geld den Auslöser zu drücken. Deutsche Fotografen in Österreich sind im Vorteil. Widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz?

Begründung? Da lachen ja die Hühner!

Die Zugangsbeschränkung sei zum Schutze des Konsumenten da, wird begründet. Der soll doch nicht etwa drauf zahlen, wenn er schlechte Qualität bekommt. Man stelle sich vor: Ein Profi-Fotograf würde schlechte Bilder einer Hochzeit machen. Der schönste Tag im Leben wäre ruiniert!

Abgesehen davon, dass das sicher noch NIE passiert ist, gibt es auch Reputation, Online- oder Freundes-Empfehlungen und Porfolios, anhand derer man die Qualität einer jeden Dienstleistung beurteilen kann. Zudem wäre eine “Geld-Zurück-Garantie bei Nicht-Gefallen” mehr im Sinne des Konsumenten als ein Reglementieren des Zugangs.

Welche Notwendigkeit dieser Protektionismus heute noch hat, konnte mir auch die Wirtschaftskammer nicht erklären. E-Mails mit entsprechenden Anfragen an die Innung blieben stets unbeantwortet. In endlosen Threads diskutieren Hobby-Fotografen mit der Mauer-Fraktion in diversen Foren.

Ändern wird sich nichts. Warum? Weil diejenigen einer Öffnung zustimmen müssen, die geschützt werden müssen. Und laut jammern auch diejenigen, die durch ein Schlupfloch überhaupt zum Gewerbe kamen. Vor ein paar Jahren war es gängige Praxis einiger Pfuscher, jedes Jahr bei der Kammer eine Selbstanzeige zu erstatten. Dafür bezahlte man zwar eine Strafe, konnte so aber über die Jahre seine Praxis nachweisen.

Georgs Bruch der Gewerbeordnung

Ich würde mich nicht als guten Fotografen bezeichnen, aber doch als ambitionierten Hobbyisten. Ich bin zwar weder gut, noch perfekt, aber ich ich fotografiere für mein Leben gerne. Und viel. Ich bilde mir ein, ein wenig besser geworden zu sein.

Wer will, kann sich jederzeit von der (hoffentlich immer besser werdenden) Qualität meiner Fotos auf Flickr ein Bild machen: www.flickr.com/photos/georgholzer

Und ja: Auch ich habe schon (ohne Gewerbeschein) Geld mit Fotos verdient. Als Journalist darf man Fotos zu eigenen Geschichten machen. Und einmal habe ich gegen das Gewerberecht verstoßen und ein Foto verkauft.

Panorama - Ring of Kerry, Beach

Eine irische Mineralwasserfirma bot mir 300 Euro (Steuer und Sozialversicherung habe ich bezahlt) für das obenstehendes Panorama an. Darin platzierte sie dann eine Frau und machte ein Video draus. Gesehen habe ich es nie, eine Videokassette liegt hier noch irgendwo rum.

Gemacht habe ich dieses Foto übrigens mit einer Canon Ixus 300 — und hier liegt auch noch ein weiteres (leise ausgesprochenes) Argument der Fotografen-Innung begraben. Der Zugang zum Gewerbe müsse beschränkt sein, um die Investitionen der Fotografen zu schützen. Ein “Argument”, das hinten und vorne nicht stimmt, denn

  • auch Geld sollte nie ein Hindernis für unternehmerische Tätigkeit sein und
  • teure Kameras machen nicht zwangsläufig bessere Bilder.

Mein 3000-Euro-Deal

Und obwohl man kein Geld damit verdienen darf, kaufen sich immer mehr Leute immer bessere Spiegelreflex-Kameras. Wozu? Weil sie Freude daran haben. So wie ich. Erst unlängst kam ich unerwartet an einen größeren Auftrag (nichts mit Fotos zu tun) und habe ziemlich aufgerüstet.

Zur Nikon D700 kamen noch ein paar Objektive (14-24 mm f2.8, 24-70 mm f2.8, 105 mm VR Micro f2.8, 70-300 mm VR f3.5-5.6, 50 mm 1.4), ein Blitz, mehrere Taschen und weiteres Zubehör. Ich beklage mich nicht, dass ich das investierte Geld vermutlich nie wieder verdienen werde können. Im Gegenteil, ich habe Freude an dem Zeugs.

Allerdings nehme ich schon jetzt Aufträge für den Tag entgegen, wenn der Fotograf ein freies Gewerbe wird. Billig hab ich’s noch nie gemacht. 3000 Euro wird man für die Tagespauschale schon hinlegen müssen. Im Jahr 2050 eine wahre Okkasion und bis dahin habe ich noch sehr viel Zeit, besser zu werden. Wer bucht mich für den ersten Auftrag?

Der PR fehlt ein Link

Vor ein paar Tagen entbrannte auf Eds Blog eine heftige Diskussion rund um PR und insbesonders um Presseaussendungen per E-Mail. Mein Kritikpunkt: PR-Agenturen sehen Journalisten manchmal als Freiwild, was das Zusenden von Presseaussendungen anlangt.

Wenn man an manchen Tagen mehr als 100 Mails erhält, ist das eine Flut, die man kaum mehr sinnvoll abarbeiten kann. Dazu kommt noch, dass vieles, was in meiner Inbox landet, für mich in keinster Weise relevant ist. Obwohl mich Aussendungen von Thermen, Veranstaltungen ausländischer Kultureinrichtungen, der neueste Ramsch bei Tschibo/Eduscho oder „informative Nachrichten“ zu Damenmoden genauso interessieren wie umgefallene Reissäcke in China, landen derlei Aussendungen ständig in meiner Inbox.

Das Problem:

  • PR-Treibende (meine Vermutung) wissen oft gar nicht, wen sie beglücken. Vielfach kennen sie die beglückten Medien gar nicht selbst. Die Gießkanne wird einfach gekippt.
  • Zugegeben: Es ist nicht einfach, eine Datenbank zu führen, die alle Interessen der einzelnen Journalisten beinhaltet.
  • Kann es sein, dass Aussendungen auch nach ihrem Verteiler bezahlt werden? Wie gesagt, das weiß ich nicht, aber ich halte es durchaus für möglich. Zudem arbeiten Agenturen in mehreren Brachen, weshalb die Verteiler granular „getunt“ sein müssen. Ich weiß, dass das extrem viel Aufwand ist.
  • Es ist billig. Man stelle sich vor, ich bekäme 100 Briefe am Tag. Abgesehen vom ökologischen Standpunkt, ist E-Mail ein zu billiges Medium. Ohne einen Cent mehr zu bezahlen, kann man 1000 weitere Adressaten in den Verteiler reinklopfen.

Die Lösung: Liebe PR-Treibende, lasst Journalisten entscheiden, ob sie eure Aussendungen haben wollen! Etwa durch gute Pressewebsites, die einen Subscribe-Button haben. Wenn ich mich für Firma XY interessiere, werde ich XY.com, XY.at oder XY.de schon ansurfen und dort die Pressewebsite suchen. Wenn eure Inhalte für mich relevant sind, werde ich sie auch abonnieren.

Meine Lösung: Jeder Absender, der mir ab jetzt irrelevante Aussendungen schickt, landet im Spam-Filter. Schade nur, wenn es künftig doch interessante Nachrichten gibt …

Die Minimal-Lösung: JEDES einzelne E-Mail müsste einen gut sichtbaren, bequem zu erreichenden Unsubscribe-Button haben. Eigentlich sollte das Pflicht sein, doch leider halten sich nur sehr wenige – auch große – Agenturen und Firmen daran.

Die untenstehenden Listen sind Momentaufnahmen der letzten Tage, zufällig ausgewählt und sehr einseitig, was die Branchen angeht. Nicht, dass ich deren Aussendungen für irrelevant für mich halte – oft ist das Gegenteil der Fall. Aber sie müssen eben herhalten, weil sie die jüngsten Meldungen in meiner Inbox sind.

Wer hat Unsubscribe-Infos in Aussendungen? 🙂
Vielfach gibt es nur die Info, dass ein Abmelden möglich ist. Entweder per E-Mail-Antwort oder (besser, aber ganz selten) per Link zu einem Subscription-Manager.

  • PleonPublico für Sony, Logitech, Microsoft, Telering (verbesserungswürdig, weil nur im winzigen Kleingedruckten und ohne Link)
  • Omega Marketing für Falk Navigationsgeräte
  • Agentur HadacPR für Epson (entsprechende Passage in der Aussendugn sogar farblich hervor gehoben)
  • Agentur Hochegger für die Telekom Austria, HP
  • Agentur results & relations für Loewe, Terratec, devolo
  • Agentur Skills für ebay, ÖIAT, WKÖ, Paybox
  • Shuttle
  • Intel
  • Agentur Widter PR für Lenovo
  • OpenSource-Press (vorbildlich gehandhabt mit Link zum Subscription Manager)

Wer ignoriert das völlig? 🙁

  • Pioneer
  • Tele2
  • Ericsson
  • Portio Research
  • Sennheiser
  • Okto.tv
  • Learnchamp.com
  • 123people.at
  • Agentur LewisPR für Corel
  • Agentur HardvardPR für Sony Playstation
  • Retronic
  • Agentur Accedo für Canon und Dell
  • Erdbeerlounge.de (ja, das gibt es wirklich)
  • Kodak
  • BenQ
  • FMK
  • Electronic Arts (hier reichte nicht einmal ein E-Mail und ein Anruf zum Storno)
  • Sharp
  • Nikon
  • 3
  • UPC
  • Future Network
  • Dimoco
  • Agentur Courage PR für Microsoft, Toshiba
  • Agentur Pleon Publico für CEE Wirtschaftsforum
  • Agentur Flutlicht PR für Asus
  • Agentur AS Markom für Knoll Ontrack
  • Nokia
  • Siemens
  • Pressedienst der Stadt Düsseldorf
  • Alcatel-Lucent Austria
  • Agentur astlPR für Novell
  • Cisco
  • Red Zac
  • Agentur Trademark PR für One for All
  • Agentur Ecker & Partner für Fujitsu Siemens, Saturn
  • Agentur 100zehn für TomTom
  • Agentur Public Interest für Deloitte
  • Philips
  • Markt und Technik
  • Acronis
  • Agentur Bettertogether für Austria Solar
  • Agentur Professional PR für Adobe
  • Canon
  • Agentur Alpha Affairs für Samsung
  • AMD
  • Agentur corporate identity prihoda für das Österreichische Parlament
  • Tripwolf
  • Business Network Berlin
  • Paraflows (hat vorher angerufen, ob sie was schicken darf)
  • Agentur L&W Communication für Jabra
  • Agentur Text100 für Mio
  • Agentur United Communication für Olympus

Klar kann man jedes E-Mail mit ein paar Zeilen beantworten und so die Presseaussendung abbestellen. Und vielmehr sagen selbst die oben genannten Firmen nicht. Allerdings kostet das um ein vielfaches mehr Zeit als ein einfacher Löschvorgang, schließlich will man das ja auch höflich begründen. Ich hab dafür ein Standard-Mail, worin ich um Verständnis bitte, dass meine Mailbox ohnehin schon überquillt.

Viel einfacher wäre es, wenn ich das mit einem einzigen Link erledigen könnte, der in den Browser führt, wo ich die Abbestellung nur noch mit einem zweiten Klick bestätige. So eine Lösung haben nicht einmal die besten Agenturen. Man muss schon froh sein, wenn man im Kleingedruckten auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird.

Wie kommt man von der roten Liste herunter?
Indem die betreffende Agentur oder Firma ihr Kommunikationsverhalten insofern ändert, als dass ein Unsubscribe-Link in deren Mails kommt. Keine Angst, bei den meisten dieser Unternehmen werde ich den nicht nutzen. Wenn ich entsprechende Mails oder kommentare erhalte, werden die Listen aktualisiert.

Ist so eine Kleinigkeit im Sinne eines guten Miteinanders von Journalismus und PR zu viel verlangt? Ich glaub nicht.

Tauschbörsen: Die Grenzen des Legalen

Oft kommt es nicht vor, dass ich Inhalte aus der Zeitung auch auf meinem Blog „zweitverwerte“. Aber in diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich konnte letzte Woche ein Interview mit Franz Schmidbauer führen. Er ist Richter in Salzburg und Betreiber der Website www.internet4jurists.at. In der Geschichte geht es darum, was in Östterreich an Inhaltstausch (Musik, Filme, Software) erlaubt und was verboten ist.

Foto: privatWer eine CD kauft, erwirbt damit kein Eigentum an der Musik. Anders als beispielsweise mit einem Apfel kann man damit nicht alles machen, was man will“, erklärt Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Hausgeber der Website Internet4Jurists.at. Dem Käufer wird lediglich ein Nutzungsrecht – in diesem Fall das private Anhören der Musik – eingeräumt. Nicht mehr und nicht weniger. Gleiches gilt für Software, Fotos und Videos.

Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie und selbst für Juristen manchmal schwer zu durchschauen. Dessen Grundsätze gehen in eine „vordigitale“ Zeit zurück und so stellen sich heute immer öfter Fragen, immer öfter gibt es unterschiedliche Meinungen – vor allem, wenn es um das Internet und die Nutzung von Tauschbörsen geht.

So manche Tauschaktivität ist zwar strengstens verboten, allerdings zeigt sich in diversen Studien auch, dass Tauschbörsen-Nutzerauch mehr Musik kaufen. Zudem sind die genannten Milliardenschäden der Musikindustrie in vielen Fällen übertrieben. Nicht jeder verbotene Download oder jedes Tauschen unter Freunden würde zwangsläufig zu Umsatz bei den Plattenlabels führen.

Kein Diebstahl. Erste Frage: Ist es Diebstahl, Musik herunter zu laden? „Nein, im rechtlichen Sinne ist das sicher nicht der Fall, weil es zu keiner Wegnahme der Sache kommt“, erklärt Schmidbauer. Dem Eigentümer werde nichts genommen, sondern lediglich digitale Information vervielfältigt.

Privat vs. öffentlich. Das Urheberrecht erlaube laut Schmidbauer praktisch jede private Nutzung. Im Freundeskreis darf man Musik auch bei größeren Parties abspielen, wenn nur geladene Gäste dabei sind. Gleiches gilt für Hochzeiten oder Begräbnisse. Es gibt jedoch keine exakte Grenze zwischen privat und öffentlich. Die Grauzone dazwischen sei groß.

Weitergabe an Freunde: Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

Aufnehmen: Jedes Aufnehmen und die Nutzung so gewonnener Musikdateien ist privat erlaubt. Das kann entweder über das Radio, von einer CD oder Schallplatte und auch von einem Internet-Radio erfolgen.

Web-Download. Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt. Gerade hier gibt es aber Unterschiede zu Deutschland, wo die Quelle legal sein oder sie zumindest als legal erscheinen muss.

Illegale Tauschbörsen: Der einfache Download aus Tauschbörsen ist nicht verboten. Allerdings werden dabei während des Downloads Daten an andere Nutzer weiter gegeben. „Das kommt einer Veröffentlichung gleich und ist somit verboten“, ist sich Schmidbauer sicher. Keine Diskussion: Das wäre auch strafbar. Es ist aber kein Verbrechen, sondern ein Bagatelldelikt mit maximal sechs Monaten Strafe oder
entsprechender Geldstrafe.

Problem der Verfolgung
Nur: Wie identifiziert man einzelne Nutzer? Jeder PC im Internet hat eine eindeutige Kennung, die so genannte IP-Adresse. So ist auch später nachvollziehbar, wer wann welchen Internet-Anschluss genutzt hat. „Das sind personenbezogene Daten und es stellt sich die Frage, ob der Internet-Provider die überhaupt speichern darf“, meint Schmidbauer. Das sei an sich nur erlaubt, wenn diese Daten zur Verrechnung nötig sind. Hat man einen Anschluss mit Flatrate – wo unbeschränktes Datenvolumen inkludiert ist“, dürfte der Provider diese Daten gar nicht horten.

Auch die Vorratsdatenspeicherung ändere nichts daran, weil sie nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität zum Tragen kommt. Die Musikindustrie steht noch vor einem weiteren Dilemma: Die Verfolgung von Tauschbörsenutzern ist derzeit in Österreich defacto unmöglich. Schuld daran sei laut Schmidbauer eine Änderung der Strafprozessordnung. Seit 1. Jänner 2008 dürfen Rechteinhaber nicht mehr die Staatsanwaltschaft mit der Erhebung von Internet-Nutzern beschäftigen, wenn ein Strafverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet werden soll.

Strittig ist zudem, ob eine Herausgabe von Providerdaten in einem Zivilprozess erlaubt ist. „Das ist zwar prinzipiell nach Paragraph 87b des Urheberrechtsgesetzes möglich, allerdings untersucht der Europäische Gerichtshof, ob der mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“, erklärt Schmidbauer. Eine Entscheidung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin sind der Musikindustrie die Hände gebunden. Ein Freibrief zur Nutzung illegaler Angebote ist das aber keinesfalls, denn die Verfolgung kann auch im Nachhinein erfolgen.