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10 heiße Tipps & Tricks für Spotify | Update

Updated: 4. März 2012

Es ist soweit: Spotify ist in Österreich und der Schweiz aufgeschlagen. Zum Start gibt’s eine offizielle Hallo-Austria-Hier-Spotify-Playlist (hier meine Hallo-Spotify-Hier-Georg-Playlist).

Der Musikstreaming-Dienst gilt als der heißeste im Web. Auf der Website der Kleinen Zeitung gibt’s das Launch-Interview, das ich mit Europachef Jonathan Forster führen durfte.

Was ist Spotify?

Wie bei allen Streaming-Dienste müssen Songs nicht erst heruntergeladen, damit man sie abspielen kann. Unmittelbar nach dem Drücken des Play-Knopfs startet die Wiedergabe. Spotify hat rund 15 Millionen Titel in seinem Katalog. Diese werden über die Suchfunktion gefunden und in Abspiellisten (Playlists) organisiert.

Bei Revision3 entstand zum US-Start ein gutes Tutorial-Video:

Die Benutzung von Spotify ist in der Grundversion kostenlos, gegen ein Entgelt gibt es weitere Funktionen.

Spotify Premium

Spotify Unlimited

Spotify Free

Monatlicher Preis 9,99 Euro 4,99 Euro Gratis
Suchen und Abspielen von Musik OK OK OK
Soziale Funktionen OK OK OK
Nutzung im Ausland OK OK 14 Tage
Radio-Modus OK OK
Anzeigenfrei OK OK
Mobile Nutzung OK
Offline-Nutzung OK
Exklusive Tracks OK
Nutzung auf der Stereoanlage OK

Die Nutzung des kostenlosen „Free-Accounts“ ist auf zehn Stunden pro Monat limitiert (ca. 200 Songs). Zudem gibt es noch eine Einschränkung hinsichtlich der Abspielhäufigkeit: Songs können in der Gratisversion nur fünf Mal abgespielt werden. Aber zum Testen des Angebots und für geringen Musikkonsum am Computer sollte das reichen.

Was macht Spotify besser als andere Dienste?

Mit diesen drei Merkmalen setzt sich Spotify meilenweit vor die Konkurrenz wie Napster, Simfy oder auch Groovshark.

10 Tipps & Tricks: Mehr mit Spotify machen

Plattform ist sehr offen und daher kann man auch weit mehr rausholen als etwa aus Simfy. Es gibt jede Menge Tricks, wie man mehr mit Spotify machen kann.

10. Musik teilen und Freunden zugänglich machen

Der Erweiterungsmöglichkeit von Spotify liegt ein Prinzip zugrunde: Alle Elemente – seien es nun Songs, Abspiellisten oder selbst Freunde – sind referenzierbar. Man kann einen Link auf all diese Elemente erstellen, in dem man mit der rechten Maustaste darauf klickt.

Ein HTTP-Link öffnet das jeweilige Element im Browser, wodurch es auch für Nicht-Spotify-Nutzer anzusehen ist. Beispiel: 2raumwohnung – Wir trafen uns in einem Garten
Klickt man in Skype oder im Browser auf eine Spotify-Url, wird automatisch das Windows- oder Mac-Programm geöffnet. Beispiel: 2raumwohnung – Wir trafen uns in einem Garten

Wie ist das hilfreich? Songs oder Abspiellisten kann so per Email an Freunde weiterschicken, die allerdings auch einen Spotify-Account besitzen müssen. Man kann solche HTTP-Links auch auf Facebook oder Twitter teilen bzw. diese in Webartikeln verlinken. Zum Teilen wählt man allerdings besser gleich den oben gezeigten Menüpunkt „Teilen mit…“.

Es gibt eine Reihe von Webangeboten, die sich dieses Link-Prinzip zu Nutze machen, um bei der Entdeckung neuer Künstler behilflich zu sein. Stellvertretend für viele Dienste seien hier fünf erwähnt, die sich auf Spotify-Playlists spezialisiert haben:

Dort kann man nicht nur fremde Playlisten entdecken, sondern auch bewerten oder eigene teilen.

9. Freunde suchen

Spotify selbst bietet eine weitere Möglichkeit, Musik mit Freunden zu teilen. Dies ist bestimmt die bessere Variante als das Teilen via Facebook oder Twitter, da dort nicht alle Freunde Spotify nutzen und ein Account die Voraussetzung für das Abspielen ist. Wer ohne Account auf einen solchen Link klickt, ärgert sich vielleicht nur.

Freundschaften bei Spotify knüpft man beispielsweise durch das Verbinden des Dienstes mit Facebook. Die Option dazu wird gleich beim Start des Programms prominent angezeigt. Achtung! Wenn man Spotify mit Facebook verbindet, werden dort (im so genannten Ticker) alle Songs angezeigt, die man so hört. Das ist zwar nicht schlimm, aber man kann dies auch abdrehen – etwa, wenn man Zweifel am eigenen Musikgeschmack (Stichwort: Britney Spears oder Justin Bieber) hat.

Dazu klickt man unten auf das Feld „Public“ oder „Öffentlich“ und wählt „Custom“ oder „Benutzerdefiniert“ aus. Dort kann man festlegen, dass man diese Einträge nur selbst sieht. Nachträglich kann man dies unter Facebook unter den Privatsphäre-Einstellungen ändern, indem man auf „Anwendungen und Webseiten“ klickt und danach Spotify auswählt.

Hat man Spotify-Freunde gemacht, kann man in der Folge Songs und auch Playlists ganz einfach teilen: Man packt sie mit der Maus an und zieht sie auf den jeweiligen Freund.

Danach geht ein kleines Fenster auf, wo man einen kurzen Begleittext hinzufügen kann.

8. Tastatur überholt Maus

Oft  ist man schneller, wenn man die Hände nicht von der Tastatur nehmen muss. Hier die wichtigsten Shortcuts für die Spotify-App:

Funktion

Windows

Mac

Neue Abspielliste erstellen Strg-N Cmd-N
Ausschneiden (Song aus einer Abspielliste löschen, um diesen in eine neue einzufügen) Strg-X Cmd-X
Kopieren (Song aus einer Abspielliste in die andere kopieren und Link für das Web oder Email kopieren) Strg-C Cmd-C
Einfügen Strg-V Cmd-V
Löschen Entf Backspace
Alles markieren Strg-A Cmd-A
Alle Markierungen aufheben Strg-Shift-A Cmd-Shift-A
Play/Pause Leertaste Leertaste
Nächster Song Strg-Pfeil nach rechts Strg-Cmd-Pfeil nach rechts
Vorheriger Song Strg-Pfeil nach links Strg-Cmd-Pfeil nach links
Lautsärke + Strg-Pfeil nach oben Cmd-Pfeil nach oben
Lautsärke – Strg-Pfeil nach unten Cmd-Pfeil nach unten
Stumm Strg-Shift-Pfeil nach unten Cmd-Shift-Pfeil nach unten
Hilfe anzeigen F1 Cmd-?
Ins Suchfeld springen Strg-L Cmd-L
Einstellungen Strg-P Cmd-,

7. Songtexte zum Mitsingen

Im Dezember stellte Spotify eine App-Plattform vor. Eine der Apps, die  innerhalb von Spotify laufen ist TuneWiki. Zu fast jedem Song werden hier Songtexte dargestellt, die mit dem Song mitscrollen.

6. Besser suchen und Ohrwürmer finden

In der Spotify-Anwendung kann man auch komplexer suchen als bloß einen Song oder einen Künstler.

Die Suchergebnisse lassen sich nach Künstler, Song, Erscheinungsdatum und weiteren Kriterien einschränken. Die genaue Syntax listet Spotify auf dieser Hilfe-Seite auf.

Weil das aber mühsam sein kann, gibt es SpotifySuperSearch. Die Website bietet eine komfortablere Suche, die Ergebnisse werden darunter als Link präsentiert. Klickt man darauf, öffnet sich die Spotify-Anwendung und stellt alle Treffer als Liste dar.

Eine weitere Suchmöglichkeit bietet die Firefox-Erweiterung Spotify Search. Mir ihr kann man markierten Text einfach zur Suche verwenden.

Eine weitere – noch genialere – Methode, um Musik zu finden, ist die Smartphone-App Shazam, die es für alle Plattformen (iOS, Android, Blackberry, Nokia, Windows Phone, Windows Mobile) kostenlos (und zur unlimitierten Nutzung für ein paar Euro) gibt.

Wer Shazam noch nicht kennt, sollte sich die App unbedingt anschauen! Die Idee ist ebenso simpel wie genial:

  1. Man hört einen Song im Radio oder im Pub.
  2. Man startet die Shazam App und hält sie zur Tonquelle.
  3. Nach etwa 15 Sekunden werden die Töne konvertiert und zu den Servern von Shazam geschickt.
  4. Als Ergebnis kommen Songtitel und Interpret zurück.

Shazam bietet daraufhin nicht nur Links zu YouTube oder in den iTunes Store an, sondern auch einen Link, um den gespielten Song in der Spotify-App zu öffnen (Anmerkung: Das sollte zum Start in Österreich oder kurz darauf auch hier möglich sein.).

Nach dem gleichen Schema funktioniert auch SoundHound, das ebenfalls eine Spotify-Integration bietet. Hier reicht es in manchen Fällen sogar, den Song ins Handy-Mikro zu summen.

5. Playlisten und Hitparaden im Abo

Abspiellisten ändern sich mit der Zeit – man fügt neue Titel hinzu, löscht andere wieder heraus. Wenn man eine Playlist eines Freundes nutzen will, werden auch spätere Änderungen berücksichtigt. Dazu stöbert man einfach in öffentlichen Playlisten von Freunden und klickt in der Folge auf den Button „Abonnieren“.

So bleiben Playlists immer „up to date“. Dieses Prinzip machen sich Websites wie topsify.com oder hotspotify.com zunutze. Dort werden ständig aktuelle Charts (UK, US, SE) als abonnierbare Playlists veröffentlicht. Ein Klick reicht, um immer am Laufenden zu bleiben und sich gleichzeitig nervende Radiowerbung zu sparen.

4. Spotify als Party-MTV

Kostenlose Musik gibt’s nicht nur als illegale Downloads, fast jeder Mainstreamsong findet sich auch auf YouTube. Zwar ist die Tonqualität oft alles andere als perfekt, aber für die Partybeschallung am Fernseher reicht das in den meisten Fällen.

Ein wahrlich genialer Dienst ist tubufy.com. Er erstellt aus einer Spotify-Playlist eine YouTube Playlist.

Dazu klickt man mit der rechten Maustaste auf eine Playlist der Wahl und wählt „Spotify-URL kopieren“. Auf der Website von Tubufy fügt man diese ein und klickt auf „Load videos!“. Alternativ kann man noch weitere Präferenzen wählen.

Ist die Playlist fertig, kann man durch Doppelklick auf das Video die Liste im Fullscreenmodus abarbeiten. Solchermaßen erstellte Playlisten lassen sich auch auf Facebook, Twitter und vielen anderen Diensten teilen.

Natürlich kann man auch auf YouTube Playlists erstellen, allerdings ist der Playlist-Editor bei weitem nicht so mächtig wie jener der Spotify-Anwendung. Der Vorteil dieser Methode: Es ist einfacher und geht schneller von der Hand.

3. Spotify im Party-Mode

Will man mit ein paar Freunden gemeinsam Musik hören, geht das am besten mit spartify.com. Die sehr spartanisch aussehende Website ermöglicht das Bearbeiten und Abspielen einer Playlist in Echtzeit. Alles, was man dazu braucht, sind Freunde und der ober der Suchbox angezeigte „Party Code“.

Alle „Partygäste“ können nun Songs suchen und diese durch Drücken von „+1“ in die Abspielliste hinzufügen. Gibt es keine Songs mehr, fügt Spartify automatisch ähnlich klingende Titel der „Queue“ hinzu.

2. Einstellungen am PC und Mobile

Auch wenn die Spotify-Anwendung sehr einfach zu bedienen ist, an ein paar Einstellungen sollte man denken.

Eine Facebook-Anbindung schadet nicht, um neue Musik zu entdecken oder zu sehen, was die Freunde so hören. Wer das automatische Teilen von Inhalten auf Facebook nicht will, kann dies in den Einstellungen unterbinden.

Auch eine Reihe weiterer Einstellungen dreht sich um das Thema Privatsphäre.
Übrigens: Entgegen den Gerüchten ist für Spotify kein Facebook-Account nötig! 
Update: In Österreich ist zur Registrierung ein Facebook-Account nötig. Dies war beim Start in den USA nötig, wurde dann jedoch fallen gelassen.

Am Handy interessant sind noch die Einstellungen für die Qualität des Streamings und der Downloads. Weil dabei – je nach Nutzung – auch größere Datenmengen zusammenkommen, empfiehlt sich die Synchronisierung im Wlan oder per USB-Anschluss.

Apropos Handy: Wer Spotify am Laptop mittels mobilem Internet betreibt, sollte einen Aspekt der Funktionsweise kennen: Der Dienste funktioniert auf Basis von Peer to Peer (P2P). Genauso wie Skype Gespräche nicht über eigene Server leitet, kommen auch bei Spotify nicht alle Songs aus der eigenen, zentralen Infrastruktur. Vielmehr kann ein Titel auch vom Computer eines anderen Spotify-Nutzers in der Nähe kommen. Und möglich ist auch, dass andere Nutzer die Musik von Ihnen bekommn. Daher gilt:

  1. Den Datenverbrauch im Auge behalten.
  2. Wenn man keine Musik hören will, sollte das Programm komplett geschlossen werden.

Auf Anfrage bei Spotify hieß es dazu:

Our smartphone clients do not do any P2P.
Regarding our desktop client, our desktop clients use P2P regardless of their connection, so if you connect your desktop/laptop computer with a 3G dongle or via your phone, that’ll do P2P traffic. However, Spotify has a carefully designed network protocol, so even with P2P, we’re very good to the network, and Spotify does not use very much data volume anyway.
There are also independent scientific papers published on this showing that we’re good to the network even when users are on excellent connections (fiber-to-the-home): bit.ly/sbuuD5.

1. Spotify auf der „alten“ Stereoanlage

Musik will man nicht nur am PC oder mit Smartphone-Ohrstöpseln anhören, sondern auch auf der Stereoanlage. Allerdings können nur ganz neue Stereoanlagen (und hier nicht alle) Musik drahtlos empfangen bzw. direkt mit Spotify zusammenarbeiten. Die gute Nachricht: Mit relativ wenig Geld kann man jede Stereoanlage vernetzen und so ins 21. Jahrhundert katapultieren.

Im Juni 2010 stellte Apple eine Technik vor, mit der sich Medieninhalte vom iPhone, iPod touch oder iPad bzw. PC oder Mac (via iTunes) auf anderen Geräten ausgeben lassen. Bei AirPlay bieten Audio-Apps einen speziellen Button an (siehe rechts), mit dessen Hilfe man das Ausgabegerät für einen Song oder eine Podcast-Episode auswählt. Zwar beherrschen mit Apples Segen immer mehr Audiogeräte diese Technik, doch die gute Stereoanlage bleibt außen vor. Doch es gibt Mittel und Wege, wie man auch andere, von Apple nicht autorisierte, Geräte bespielen kann.

Am einfachsten geht das mit der Stereoanlage, für die Apple mit AirPort Express (rund 100 Euro bei Amazon) selbst ein Zubehör anbietet. Die Wlan-Basisstation agiert auch als AirPlay-Empfänger und gibt Musik mittels Klinkenkabel an den AUX-Eingang (auch „Line-In“ genannt) der Stereoanlage weiter. Die Einrichtung ist einfach. Wichtig ist nur, dass man dem AirPort Express einen möglichst klaren Namen (z.B. Küchenradio, Stereoanlage Wohnzimmer) gibt, um ihn später leichter identifizieren zu können. Um die Musik vom iPhone anhören zu können, muss man allerdings stets auf AUX umschalten. Auf diese Art und Weise werden auch günstige Aktivboxen zur echten Konkurrenz für teure Audiosysteme wie jene von Sonos, die für eine Wohnung schnell mehr als 1000 Euro kosten. Nachteil: AirPort Express ist ein wahrer Stromschlucker.

Leider kann die Spotify-Anwendunge weder vom Mac noch vom PC aus Töne an AirPort-Geräte schicken. Bis dies in späteren Versionen möglicherweise folgt, lässt sich dieses Manko mit einem kleinen Programm namens Airfoil umgehen. Die 25 Dollar teure Software leitet den Audio-Datenstrom zu beliebigen AirPort-Empfängern in der Wohnung um.

Wer kein fan des Apple-Universums mit seinen proprietären Standards ist, findet diverse DLNA-Adapter wie etwa den DG H100 von HTC (100 Euro bei Amazon). Auch damit lässt sich eine Menge anstellen.

Noch ein paar weitere Kleinigkeiten

  • Kurz-Urls (etwa zum Twittern) erstellt man bei spo.tl
  • Eine ganze Menge Websites sind im Bilde, wenn Spotify neue Musik hinzufügt. Die Urls dafür gibt es u.a. in diesem Spotify Blogeintrag.
  • Um eine Spotify-Anwendung bequem vom Handy aus zu steuern gibt es einige Remote Apps für Smartphones.

Nicht nur Licht, auch Schatten

Nicht alle Künstler haben mit Spotify große Freude. Es gibt auch große Kritik daran, dass sie für Rechte bei Streaming-Diensten lausig entlohnt werden. Eine eindrucksvolle Grafik darüber gibt es bei informationisbeautiful.net.

Und der Facebook-Zwang ist auch nicht gut.

Make it free, earn money

Ich schau mir gerade eines der wohl größten Internet-Ereignisse an: Das Konzert von U2 in der Rose Bowl in Los Angeles. Die Qualität des 1 Megabit-Streams ist großartig.

u2-youtube-550

Ich bin schon gespannt auf die Statistiken danach. Ich schätze Mal, dass hier Millionen zugeschaut haben. 1 Million x 1 Megabit/s = ein bissi viel Bandbreite. Die Kosten der Übertragung für YouTube müssen enorm gewesen sein.

Doch Events wie diese sind nicht nur für wahre Fans großartig. Sie verändern auch Geschäftsmodelle und ganze Branchen nachhaltig. Warum? Weil damit der Beweis angetreten wird, dass GRATIS zum Geschäftsmodell wird.

Gib etwas umsonst her und mache damit Geschäft – nichts klingt absurder. Aber: Ich hab mir grad zwei Live-DVDs bestellt. Gut 50 Euro Umsatz, die sonst nicht passiert wären.

Geschäftsmodelle wandeln sich auch bei mir:

  • Auf diesem Blog schreibe ich kostenlos, bekomme aber auch viele Tipps für das, was ich in Print gegen Entgelt schreibe. Und nebenbei lerne ich hier viel über den Aufbau von Communities, für das andere viel Geld ausgeben müssen.
  • Auf diesem Blog gibt es allgemeine Tipps zu Technik, Web und Netzkultur. Spezifisches Consulting mache ich auch – allerdings nur gegen Bezahlung.
  • Ich organisiere Mini-Events for free und bekomme so hin und wieder Aufträge, um vor größeren Communities (das nächste Mal an den Cable Days in Salzburg) aufzutreten.
  • Ich gebe hin und wieder gerne Radiointerviews, was sich auf Messen getan hat. Das mache ich ohne Entgelt, erhöht jedoch meine Bekanntheit, was wiederum zu anderen Geschäften führt.

Kostenloses Audiobook als Tipp

Alles ist im Wandel. Wie lange gibt es das Web? 20 Jahre? Was hat sich nicht alles in dieser relativ kurzen Zeitspanne verändert? Welche Geschäftsmodelle sind schon auf den Kopf gestellt worden? Das U2-Konzert ist nur eines von vielen Beispielen, wie aus Geschenken gute Geschäfte werden.

Viele weitere Beispiele gibt es im Buch von Chris Anderson „Free Kostenlos – Geschäftsmodelle für die Herausforderungen des Internets“ (Amazon-Link).

Noch mal ausgeschrieben: Jedes digitale Geschäft wird irgendwann einmal Gratis werden? Dazu müssen sich allerdings die Geschäftsmodelle ändern.

Und wie es sich für die Internet-Gesellschaft gehört, gibt es auch ein Hörbuch dazu. Konsequenterweise bietet Anderson die volle Länge des Audiobuchs kostenlos an.

Singstar PS2 auch für PS3

Einer der Gründe, warum ich eine Playstation 3 gekauft habe, ist Singstar! Die moderne Version von Karaoke ist für mich einer der Partyknaller überhaupt — solange man nicht zu viel davon bekommt. Nach zweimal ging mir die eingeschränkte Liedauswahl allerdings schon auf den Kecks. Für die PS3 gibt es derzeit schießlich nur vier Titel.

(c) Sony, RobertoBlanco in Singstar :-(

Seit dem Herbst können die mittlerweile 22 für die PS2 geschriebenen Singstar-Titel auch auf der PS3 abgespielt werden. Das ging an mir komplett vorrüber 🙁 Die nächste Party kann steigen!

Danke an Lisa für den Tipp in den Kommentaren!

Update: Und so funktioniert’s!

  1. Man braucht zumindest ein Singstar-Spiel für die PS3.
  2. Man startet das PS3-Spiel
  3. Dort geht man in die Songauswahl und drückt am Controller die "[SELECT]-Taste.
  4. Disk auswerfen, neue (PS2- oder PS3-)Disk eingeben.
  5. Singen!

Hands On: Nokias iPhone-Konkurrent

Am letzten Freitag durfte ich ein wenig spielen. Das Spielzeug war ein Nokia 5800 Xpress Music (Codename: Tube). Das erste Touchstreen-Handy der Finnen ist wohl auch eine Antwort auf das iPhone. Die Frage daher: Was kann es und wie gut schlägt es sich gegen das Apple-Smartphone?

5800

Der Presseausendung entnahm ich vorab die Ausstattung. Ein solchermaßen komplett ausgestattetes Handy hat man zu einem solchen Preis (334 Euro ohne Providerbindung und mit USt.) noch nie bekommen. Es wird fast alles haben, was man heute in ein Handy einbauen kann: Media- und Organizer-Funktionen, GPS, 3,2 Megapixel-Cam, FM-Radio, UMTS und WiFi. Eine Acht-GB-Speicherkarte ist im Lieferumfang und kann gegen eine 16-GB micro-SD-Card getauscht werden.

Die Abmessungen:
Mit 51,7 mm ist es etwas schmäler als das iPhone, aber bei 15,5 mm deutlich dicker. Es ist knapp rund 4 mm weniger hoch.

Display:
Bedient wird es mit den Fingern oder einem Stift. Wem das nicht reicht, der nutzt das mitgelieferte Blacktron (ein kleines Plastikdreck, das man von Gitarren kennt). Wie viele neuen Handys hat es einen Bewegungssensor eingebaut, das Betriebssystem reagiert etwa, wenn man das 5800 dreht.

Das geht gleich flüssig wie beim iPhone und funktioniert an praktisch jeder Stelle des Betriebssystems. In jeder Anwendung kann man so auch ein komfortables Soft-Keyboard nutzen. Es ist groß genug, sodass man sich nicht gleich vertippt, lässt allerdings während der Texteingabe wenig Platz am Bildschirm übrig.

Copy & Paste ist – wie bei allen anderen Symbian-Handys – ebenfalls mit dabei. Allerdings crashte es dabei ständig. Weil es sich dabei um ein Vorserienmodell handelte, war das nicht weiter schlimm.

Der Bildschirm mit einer Diagonale von 8,1 cm (iPhone: 8,9 cm) ist übrigens mit einer Auflösung von 640 x 360 im 16:9-Format super-knackig. Videos (MPEG4, WMV9, 3GP, CIF und ich glaube auch h.264) sehen darauf sensationell gut aus.

Zoomen kann man mit den Softkeys am rechten Bildschirmrand. Das Vergrößern eines Textes geschieht gleich wie bei anderen touch-Handys durch doppeltes Tapsen auf den entsprechenden Text, der dann wirklich gut lesbar ist. Nachteil: der Plastik-Bildschirm. Das harte Glas des iPhones ist einfach ungeschlagen, dessen Display reagiert einfach viel schneller und fühlt sich besser an. Das zieht sich durch die ganze Software, wenngleich man mit finalen Bewertungen (Vorserie) noch warten muss.

Praktisch ist die Shortkey rechts oben am Display: Drückt man diesen Button, geht eine konfigurierbare Liste mit Anwendungen auf.

Ebenfalls mit dabei: Ein RSS-Reader, Nokia Maps und ein paar Spiele. Und wer’s braucht: MMS-Mitteilungen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob es auch mit Exchange-Servern syncen kann. Seit kurzem ist dieses Feature nicht nur bei der E-, sondern auch bei der N-Serie mit dabei.

Der Browser ist – meiner Meinung nach – das Sorgenkind von S60-Handys. Doch auch hier gibt es Besserung, wenngleich keine dramatische. Das Gute vorweg: Webseiten werden endlich als Ganzes dargestellt. Er rendert langsamer als der Safari am iPhone, dafür unterstützt er von Haus aus Flash.

Audio und USB:
Zur Hardware gehört noch ein Lautsprecher, der wirklich seinesgleichen sucht. So laut und wohlklingend (ist relativ auf einem Handy) habe ich noch kein Mobiltelefon empfunden.
Apropos Audio: Das 5800 hat auch eine 3,5mm-Standard-Kopfhörerbuchse. Warum das nicht jedes Handy hat …

Und weil wir gerade bei Standards sind. Wie alle neuen Nokias hat auch dieses Gerät einen Standard-Datenanschluss: Micro-USB. Den Anschluss Steckplatz für den Power-Adapter habe ich lange gesucht und nicht gefunden – den gibt es nicht mehr. Die beste Nachricht von allen: Künftig werden alle Nokias über Micro-USB nicht nur mit Daten, sondern auch mit Energie versorgt!!!

Langzeit-Tests konnte ich natürlich keine machen, doch könnte der Akku langlebiger sein, als der des iPhone. Dessen Kapazität soll laut Nokia-Specs 1320 MAh betragen, während Apples Smartphone lediglich 1150 MAh Energie in sich trägt.

Handycam:
Die Kamera bietet eine Auflösung von 3,2 Megapixeln. Nokia-typisch wird sie vermutlich relativ gut sein, Fotos im Freien bei Tageslicht konnte ich noch keine machen. Der Xenon-Blitz ist mir – wie bei allen Handys – etwas zu grell. Videos dreht die Cam auch – standardmäßig in MPEG4.

Die Software:

Seit meinem letzten privaten Nokia-Telefon vergingen schon einige Jahre. Erst nutzte ich Windows Mobile, jetzt bin ich am iPhone. Mit S60 habe ich so meine Probleme. Wer Nokia-Smartphones aber gewohnt ist, wird sich sofort zurecht finden.

Was oft vergessen wird: S60 (selbst OpenSource) ist nicht viel geschlossener als Googles Android. Man kann so gut wie alles an Anwendungen dafür entwickeln und es wird von den Mobilfunkbetreibern auch nicht „kastriert“. Der Nutzung als HSDPA-Modem via Bluetooth sollte nichts im Wege stehen. Nur leider ist Nokia sehr erfolgreich, all diese Anwendungen gut zu verstecken.

QIK wird als Download-Option ebenso schnell installiert werden können wie eine Twitter-App (welche ist noch unsicher). Fotos und Videos lassen sich per Knopfdruck im Web (Share on OVI oder Flickr) veröffentlichen.

Es kommt mit Musik:
334 Euro (again: ohne Vertrag) mag für ein Handy schon ein guter Preis sein. Er wird aber noch besser, weil man unbeschränkt viel Musik dazu geschenkt bekommt! Comes with Music ist nämlich mit dabei.

Wer diese oder andere Nokia-Handies ab 2009 kauft, darf sich nämlich ein Jahr lang so viele Tracks herunter laden, wie er will. Zur Auswahl stehen mehr als fünf Millionen Songs aller Major- (EMI, Warner, Sony BMG und Universal) sowie einiger Indie-Labels.

Das Beste: Man kann nach Ablauf eines Jahres zwar keine neuen Songs mehr herunter laden, aber alle bisher gedownloadeten (welch schönes Wort) bleiben am Handy und am PC weiter abspielbar. Der Nachteil: Das DRM funktioniert nur auf Windows Mobile-Geräten (ein Showstopper für Mac-User) und man kann die Songs nicht brennen.

Fazit:
Wer Nokia-Handies mag erhält enorm viel für wenig Geld. Es definiert die Mittelklasse nicht nur preislich neu. Das 5800 XpressMusic ist (für mich) zwar kein iPhone, hat aber das Zeug zum Topseller.

Aus der Werbung in die Charts

Robert wünscht seinen Lesern mit einem Blogpost stets ein schönes Wochenende. Das möchte ich nun auch einmal tun. Mit einem Lied, das meinem derzeitigen Gemütszustand voll und ganz entspricht: Noah and the Whale, 5 Years Time.

Eine geniale Live-Version gibt’s natürlich auch auf YouTube.

Ein Song, der derzeit in den UK-Top 10 ist und in Österreich auf und ab gespielt wird – hierzulande allerdings nicht im eigentlichen Programm, sondern nur in Form von ein paar Akkorden in der Werbung. One wird Orange – ein Mobilfunker wechselt seine Marke mit just diesem Song. Ich fresse zum zweiten Mal in einer Woche einen Besen, wenn das nicht auch bei uns ein Hit wird.

Wie gefällt euch der Song? Auch ein Ohrwurm, den man nicht mehr rausbekommt? Der Songtext ist übrigens hier zu finden.

Tauschbörsen: Die Grenzen des Legalen

Oft kommt es nicht vor, dass ich Inhalte aus der Zeitung auch auf meinem Blog „zweitverwerte“. Aber in diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich konnte letzte Woche ein Interview mit Franz Schmidbauer führen. Er ist Richter in Salzburg und Betreiber der Website www.internet4jurists.at. In der Geschichte geht es darum, was in Östterreich an Inhaltstausch (Musik, Filme, Software) erlaubt und was verboten ist.

Foto: privatWer eine CD kauft, erwirbt damit kein Eigentum an der Musik. Anders als beispielsweise mit einem Apfel kann man damit nicht alles machen, was man will“, erklärt Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Hausgeber der Website Internet4Jurists.at. Dem Käufer wird lediglich ein Nutzungsrecht – in diesem Fall das private Anhören der Musik – eingeräumt. Nicht mehr und nicht weniger. Gleiches gilt für Software, Fotos und Videos.

Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie und selbst für Juristen manchmal schwer zu durchschauen. Dessen Grundsätze gehen in eine „vordigitale“ Zeit zurück und so stellen sich heute immer öfter Fragen, immer öfter gibt es unterschiedliche Meinungen – vor allem, wenn es um das Internet und die Nutzung von Tauschbörsen geht.

So manche Tauschaktivität ist zwar strengstens verboten, allerdings zeigt sich in diversen Studien auch, dass Tauschbörsen-Nutzerauch mehr Musik kaufen. Zudem sind die genannten Milliardenschäden der Musikindustrie in vielen Fällen übertrieben. Nicht jeder verbotene Download oder jedes Tauschen unter Freunden würde zwangsläufig zu Umsatz bei den Plattenlabels führen.

Kein Diebstahl. Erste Frage: Ist es Diebstahl, Musik herunter zu laden? „Nein, im rechtlichen Sinne ist das sicher nicht der Fall, weil es zu keiner Wegnahme der Sache kommt“, erklärt Schmidbauer. Dem Eigentümer werde nichts genommen, sondern lediglich digitale Information vervielfältigt.

Privat vs. öffentlich. Das Urheberrecht erlaube laut Schmidbauer praktisch jede private Nutzung. Im Freundeskreis darf man Musik auch bei größeren Parties abspielen, wenn nur geladene Gäste dabei sind. Gleiches gilt für Hochzeiten oder Begräbnisse. Es gibt jedoch keine exakte Grenze zwischen privat und öffentlich. Die Grauzone dazwischen sei groß.

Weitergabe an Freunde: Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

Aufnehmen: Jedes Aufnehmen und die Nutzung so gewonnener Musikdateien ist privat erlaubt. Das kann entweder über das Radio, von einer CD oder Schallplatte und auch von einem Internet-Radio erfolgen.

Web-Download. Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt. Gerade hier gibt es aber Unterschiede zu Deutschland, wo die Quelle legal sein oder sie zumindest als legal erscheinen muss.

Illegale Tauschbörsen: Der einfache Download aus Tauschbörsen ist nicht verboten. Allerdings werden dabei während des Downloads Daten an andere Nutzer weiter gegeben. „Das kommt einer Veröffentlichung gleich und ist somit verboten“, ist sich Schmidbauer sicher. Keine Diskussion: Das wäre auch strafbar. Es ist aber kein Verbrechen, sondern ein Bagatelldelikt mit maximal sechs Monaten Strafe oder
entsprechender Geldstrafe.

Problem der Verfolgung
Nur: Wie identifiziert man einzelne Nutzer? Jeder PC im Internet hat eine eindeutige Kennung, die so genannte IP-Adresse. So ist auch später nachvollziehbar, wer wann welchen Internet-Anschluss genutzt hat. „Das sind personenbezogene Daten und es stellt sich die Frage, ob der Internet-Provider die überhaupt speichern darf“, meint Schmidbauer. Das sei an sich nur erlaubt, wenn diese Daten zur Verrechnung nötig sind. Hat man einen Anschluss mit Flatrate – wo unbeschränktes Datenvolumen inkludiert ist“, dürfte der Provider diese Daten gar nicht horten.

Auch die Vorratsdatenspeicherung ändere nichts daran, weil sie nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität zum Tragen kommt. Die Musikindustrie steht noch vor einem weiteren Dilemma: Die Verfolgung von Tauschbörsenutzern ist derzeit in Österreich defacto unmöglich. Schuld daran sei laut Schmidbauer eine Änderung der Strafprozessordnung. Seit 1. Jänner 2008 dürfen Rechteinhaber nicht mehr die Staatsanwaltschaft mit der Erhebung von Internet-Nutzern beschäftigen, wenn ein Strafverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet werden soll.

Strittig ist zudem, ob eine Herausgabe von Providerdaten in einem Zivilprozess erlaubt ist. „Das ist zwar prinzipiell nach Paragraph 87b des Urheberrechtsgesetzes möglich, allerdings untersucht der Europäische Gerichtshof, ob der mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“, erklärt Schmidbauer. Eine Entscheidung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin sind der Musikindustrie die Hände gebunden. Ein Freibrief zur Nutzung illegaler Angebote ist das aber keinesfalls, denn die Verfolgung kann auch im Nachhinein erfolgen.