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Veränderung unerwünscht

Die Zukunft aufzuhalten und den technologischen Fortschritt so zu verbiegen, um lausige Geschäftsmodelle weiter künstlich am Leben zu erhalten, ist unmöglich. In letzter Zeit hört man immer wieder von Institutionen und Firmen, die genau versuchen.

Dabei sollten sie lieber lernen, neue Technologien für ihre Zwecke zu nutzen und von diesen zu profitieren. Doch sie tun’s nicht.

Hier meine Top 5 der analogen Dinosaurier:

5. Buchverlage

Was war das nur für eine Aufregung, als der Amazon Anfang des Jahres die zweite Generation seines Kindle E-Books auf den Markt brachte! Eigentlich sollten sich die Verlage freuen, weil sie so einen neuen Vertriebskanal für ihre Bücher bekommen. Dank digitaler Distribution sind die Kosten für jedes weiter Exemplar fast null und der strenge Kopierschutz verhindert zuverlässig die Piraterie der von ihnen in Umlauf gebrachten E-Books.

Wegen eines unbedeutenden Features stiegen Autoren und Verlage dennoch auf die Barrikaden: Der Kindle kann mit Hilfe seines Synthesizers Bücher vorlesen. Die Verlage fürchteten, fortan weniger Hörbücher zu verkaufen. Der Protest zeigte Wirkung, Amazon ruderte zurück und lies es den Verlagen offen, diese Funktion für ihre Bücher zu gestatten.

Die grausliche Roboterstimme ist laut einigen Berichten kaum anzuhören und gerade für diejenigen eine Hilfe, die nicht lesen können – etwa Blinde. Dass jedes moderne Betriebssystem (Windows Vista, 7, MacOS) eine weit bessere Text-To-Speech-Engine als der Kindle hat, blieb in der Diskussion außen vor.

Und da wäre noch das Piraterieproblem, das der Branche zweifelsohne größere Sorgen bereiten müsste als ein vorlesender Roboter. Jeder E-Reader kann Textdateien verarbeiten, die sich auf einschlägigen Sites zuhauf finden. Michael Arrington von Techcrunch meinte bereits im Dezember 2007, dass der Buch-Diebstahl geradezu trivial einfach sei. Und mit dem ganz neuen, noch größeren, Kindle DX wird das noch attraktiver. Darüber sollten die Verleger grübeln und nicht überlegen, wie man Blinden den Zugang zu Büchern nimmt.

4. Die Politik

Unter dem Banner des Kampfes gegen Terrorismus oder Kinderpornografie kann man alles reinpacken und man muss nicht fürchten, dafür von der breiten Masse kritisiert zu werden. Wer mag schon Al Kaida oder Kinderschänder?

Das Problem dabei: Der Kampf gegen solche Web-Angebote ist ebenso wenig zu gewinnen wie diese Unmenschlichkeit je auszurotten ist. Leider. Das ist wie mit einer Hydra, der man unendlich viele nachwachsende Köpfe abschlagen müsste. Beispiel Wenn die Website XY.com blockiert wird, benennt sich diese einfach in XY123.com um und am nächsten Tag in XY124.com. Und so weiter und so fort.

Schlimmer noch: Behörden könnten sich in Sicherheit wiegen und bei der Verfolgung der Täter laxer werden. Zugleich könnten Umgehungstechniken wie transparente Proxy-Server dafür sorgen, dass die Situation schlimmer wird.

Aber ganz nebenbei ließen sich auch Websites in die Sperrlisten packen, die der Politik nicht recht sind. Ob das passiert oder nicht, wird man nie wirklich erfahren, denn die Sperrlisten sollen – zumindest in Deutschland – geheim bleiben. Aus verständlichen Gründen, um nicht Angebots-Listen zu machen.

Keine Frage: Netzsperren sind nicht der richtige Weg sind, das Problem zu bekämpfen. Zensur im Web ist für die Mächtigen bequem und populistisch zugleich. Nützten wird’s nicht viel.

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3. Nachrichtenagenturen und Zeitungs-Websites:

Ein echter Dauerbrenner ist das Verlangen der Zeitungsverleger, Google solle ihnen doch für seinen Dienst Google News Geld abliefern. Seit Jahren gibt es diese Forderung, weil sie meinen, der Suchmaschinenbetreiber würde mit ihrem Content sehr viel Geld verdienen.

Das ist der größte Blödsinn, den man verzapfen kann. Google News ist eine geniale Seite, die einem entweder auf einen Blick zeigt, was los ist, oder aktuelle News zu einem Suchbegriff liefert. Stop! Google liefert nicht die News, sondern nur die Verweise auf die Stories der News-Websites.

Ein Großteil des Traffics auf diesem Blog kommt von Google und ähnlich (wenn auch nicht in diesem Ausmaß) wird es auch bei den Zeitungs-Websites sein. Google sorgt mit seinem Dienst, dass Nutzer kommen.

Wer das nicht will, kann das mit einfachsten Mitteln unterbinden. Die Technik dafür ist eine kleine Textdatei namens Robots.txt, die verhindert, dass die Suchmaschine vorbei kommt und die Inhalte indiziert. Liebe Zeitungsverleger: Wenn ihr Google nicht wollt, dann sperrt die Suchmaschine eben aus!

Hier noch eine kleine Anleitung: Die Datei müsste diese zwei Zeilen beinhalten

User-agent: *
Disallow: /

und im Root-Verzeichnis des Webservers platziert werden. Fertig! Fortan kann keine Suchmaschine eure wertvollen Inhalte klauen.

Eine besonders abartige Meinung legte AP unlängst an den Tag: Man meint, ein geistiges Eigentum auf Fakten zu haben. Über Blogs und Twitter dürfte erst gar nicht auf diese erst gelinkt werden.

2. Die Mobilfunker

Wie gerne würden sie Mehrwert-Dienste anbieten? Wie gerne würden sie viel Geld für etwas verlangen, das es anderswo kostenlos gibt? Dank immer weiter fortschreitender Vernetzung und besserer Geräte (schnellerer Datenfunk, größere Displays etc.) können Web-Angebote mit tatsächlich größerem Wert (als jene von den Handyfirmen selbst) bei Google, Yahoo, Microsoft und jedem kleinen Startup genutzt werden.

Den Betreibern scheint nicht zu gefallen, dass die nicht nur die deren Bit-Pipe schamlos nutzen, sondern mit ihren Diensten auch noch Geld verdienen. Ein Beispiel dafür ist Skype. Panik vor dem VoIP-Anbieter zu haben, mag bizarr und lächerlich klingen. Doch sie existiert real in fast jeder Chefetage der Mobilfunker.

In Deutschland – wo die Minutenpreise noch viel höher sind als in Österreich, wehren sich Mobilfunker dagegen, dass etwa Nokia Handys mit vorinstallierter Skype-Software anbietet. Wobei „wehren“ übertrieben ist. Die Geräte werden erst gar nicht angeboten. Und selbst wenn es das Flaggschiff N97 ist – was nicht angeboten wird, kann es auch nicht gekauft werden.

Das darf durchaus als Signal an die Hersteller von Mobiltelefonen sein: Wenn ihr Skype zum Telefonieren in unserem teuren 3G-Netz installiert, werdet ihr ausgelistet. Und wer traut sich da schon noch nein zu sagen. Und vor allem: Was wird ihnen als nächstes verboten? Ein Browser?

Dabei kann jeder der will, sich die Software herunterladen und nutzen – hier etwa für Windows Mobile oder Nokias Serie 60. Und normale (SIP-konforme) VoIP-Software gibt’s zuhauf – etwa hier. Die Mobilfunker haben Angst davor, dass so mancher Dienst immer einfacher zu nutzen wird.

T-Mobile, AT&T und andere konnten Skype fürs iPhone zwar nicht verhindern, aber zumindest so weit kastrieren, dass Gespräche nur im Wlan möglich sind.

Noch hat sich – meines Wissens nach – noch kein Betreiber getraut, einzelne Dienste ganz (Ports auf IP-Ebene) zu blockieren. Dass an der Priorisierung („Quality of Service“ klingt besser) einzelner Bits gedreht und geschraubt wird, ist dagegen bekannt. Bleibt die Hoffnung auf einen möglichst großen Aufschrei, wenn erste Web-Dienste tatsächlich abgedreht werden.

Die Mobilfunker sollten sich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren: Konnektivität herzustellen. Sie sind Bit-Spediteure und sollten sich endlich damit abfinden!

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1. Die US-Filmindustrie

Der eindeutige Sieg in dieser unrühmlichen Hitparade gehört der Motion Picture Association of Ameria (MPAA). Sie lieferte mir auch die Inspiration zu diesem Eintrag.

Derzeit gibt es in den USA gerade eine Diskussion über den Ausnahmen zum Digital Copyright Millenium Act (DMCA). Dieser stellt die Umgehung eines Kopierschutzes unter Strafe, auch wenn die Vervielfältigung eines Werkes unter Fair Use – etwa einer CD oder einer DVD zum privaten Gebrauch – eigentlich erlaubt wäre.

Die Diskussion kam deshalb auf, weil der Kopierschutz einer DVD geradezu trivial zu umgehen ist. Die Fürsprecher für mehr Fair Use brachten für die Öffnung des DMCA ein Beispiel: Es müsste etwa einer Lehrerin erlaubt sein, eine DVD für Unterrichtszwecke zu zeigen.

Dieses Beispiel nahm die MPAA auf. Eine Lehrerin muss die DVD gar nicht kopieren, so die Argumentation der Filmindustrie. Sie könnte den Fernseher mit einem Camcorder abfilmen.

Kein Witz! Das nachfolgende Video wurde allen Ernstes bei einer Anhörung vor dem ensprechenden Ausschuss gezeigt.

Hier geht’s zum Original-Video: MPAA shows how to videorecord a TV set von timothy vollmer.

Was wären weiter analoge Dinosaurer?

Tauschbörsen: Die Grenzen des Legalen

Oft kommt es nicht vor, dass ich Inhalte aus der Zeitung auch auf meinem Blog „zweitverwerte“. Aber in diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich konnte letzte Woche ein Interview mit Franz Schmidbauer führen. Er ist Richter in Salzburg und Betreiber der Website www.internet4jurists.at. In der Geschichte geht es darum, was in Östterreich an Inhaltstausch (Musik, Filme, Software) erlaubt und was verboten ist.

Foto: privatWer eine CD kauft, erwirbt damit kein Eigentum an der Musik. Anders als beispielsweise mit einem Apfel kann man damit nicht alles machen, was man will“, erklärt Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Hausgeber der Website Internet4Jurists.at. Dem Käufer wird lediglich ein Nutzungsrecht – in diesem Fall das private Anhören der Musik – eingeräumt. Nicht mehr und nicht weniger. Gleiches gilt für Software, Fotos und Videos.

Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie und selbst für Juristen manchmal schwer zu durchschauen. Dessen Grundsätze gehen in eine „vordigitale“ Zeit zurück und so stellen sich heute immer öfter Fragen, immer öfter gibt es unterschiedliche Meinungen – vor allem, wenn es um das Internet und die Nutzung von Tauschbörsen geht.

So manche Tauschaktivität ist zwar strengstens verboten, allerdings zeigt sich in diversen Studien auch, dass Tauschbörsen-Nutzerauch mehr Musik kaufen. Zudem sind die genannten Milliardenschäden der Musikindustrie in vielen Fällen übertrieben. Nicht jeder verbotene Download oder jedes Tauschen unter Freunden würde zwangsläufig zu Umsatz bei den Plattenlabels führen.

Kein Diebstahl. Erste Frage: Ist es Diebstahl, Musik herunter zu laden? „Nein, im rechtlichen Sinne ist das sicher nicht der Fall, weil es zu keiner Wegnahme der Sache kommt“, erklärt Schmidbauer. Dem Eigentümer werde nichts genommen, sondern lediglich digitale Information vervielfältigt.

Privat vs. öffentlich. Das Urheberrecht erlaube laut Schmidbauer praktisch jede private Nutzung. Im Freundeskreis darf man Musik auch bei größeren Parties abspielen, wenn nur geladene Gäste dabei sind. Gleiches gilt für Hochzeiten oder Begräbnisse. Es gibt jedoch keine exakte Grenze zwischen privat und öffentlich. Die Grauzone dazwischen sei groß.

Weitergabe an Freunde: Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

Aufnehmen: Jedes Aufnehmen und die Nutzung so gewonnener Musikdateien ist privat erlaubt. Das kann entweder über das Radio, von einer CD oder Schallplatte und auch von einem Internet-Radio erfolgen.

Web-Download. Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt. Gerade hier gibt es aber Unterschiede zu Deutschland, wo die Quelle legal sein oder sie zumindest als legal erscheinen muss.

Illegale Tauschbörsen: Der einfache Download aus Tauschbörsen ist nicht verboten. Allerdings werden dabei während des Downloads Daten an andere Nutzer weiter gegeben. „Das kommt einer Veröffentlichung gleich und ist somit verboten“, ist sich Schmidbauer sicher. Keine Diskussion: Das wäre auch strafbar. Es ist aber kein Verbrechen, sondern ein Bagatelldelikt mit maximal sechs Monaten Strafe oder
entsprechender Geldstrafe.

Problem der Verfolgung
Nur: Wie identifiziert man einzelne Nutzer? Jeder PC im Internet hat eine eindeutige Kennung, die so genannte IP-Adresse. So ist auch später nachvollziehbar, wer wann welchen Internet-Anschluss genutzt hat. „Das sind personenbezogene Daten und es stellt sich die Frage, ob der Internet-Provider die überhaupt speichern darf“, meint Schmidbauer. Das sei an sich nur erlaubt, wenn diese Daten zur Verrechnung nötig sind. Hat man einen Anschluss mit Flatrate – wo unbeschränktes Datenvolumen inkludiert ist“, dürfte der Provider diese Daten gar nicht horten.

Auch die Vorratsdatenspeicherung ändere nichts daran, weil sie nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität zum Tragen kommt. Die Musikindustrie steht noch vor einem weiteren Dilemma: Die Verfolgung von Tauschbörsenutzern ist derzeit in Österreich defacto unmöglich. Schuld daran sei laut Schmidbauer eine Änderung der Strafprozessordnung. Seit 1. Jänner 2008 dürfen Rechteinhaber nicht mehr die Staatsanwaltschaft mit der Erhebung von Internet-Nutzern beschäftigen, wenn ein Strafverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet werden soll.

Strittig ist zudem, ob eine Herausgabe von Providerdaten in einem Zivilprozess erlaubt ist. „Das ist zwar prinzipiell nach Paragraph 87b des Urheberrechtsgesetzes möglich, allerdings untersucht der Europäische Gerichtshof, ob der mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“, erklärt Schmidbauer. Eine Entscheidung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin sind der Musikindustrie die Hände gebunden. Ein Freibrief zur Nutzung illegaler Angebote ist das aber keinesfalls, denn die Verfolgung kann auch im Nachhinein erfolgen.