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5 Tipps für besseres Sharing

Was vor ein paar Jahren noch Blogs waren, sind jetzt Twitter und Facebook. War man vor einiger Zeit noch darauf angewiesen, dass möglichst viele Blogger ein Webangebot verlinken, kann man nun weit mehr selbst beitragen, um seine Inhalte weiter zu verbreiten.

Das Sharing über soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook wird für jeden Inhalte-Anbieter immer wichtig – sei es nun ein großes Nachrichtenportal oder eine kleine Vereins-Website. Für alle gelten dieselben beiden Grundsätze: Seine Inhalte sollten möglichst oft und möglichst gut „geshart“ zu werden. Fünf Tipps dafür:

5. Niemals Auto-Publishing!!!

Man beachte die drei Rufzeichen. Dienste wie Selective Twitter sind zwar praktisch und schnell, allerdings weniger effektiv als Handarbeit. Hier ein Test: Welcher der beiden unteren Facebook-Postings wirkt besser?

Es gibt zest auch Anwendungen für Facebook, die etwa Twitpics automatisch erkennen und speziell darstellen, allerdings funktioniert das nur so lange, bis die Twitter-App am iPhone nicht den Bilderdienst wechselt. Manuell ist immer am besten – und wie viel Zeit kostet das schon?

Wichtig: Für jeden Inhaltstyp (Video, Foto, Text, Links) gibt es unterschiedliche Sharing-Methoden. Alles in die Status-Zeile zu schreiben ist nicht der ideale Weg!

4. Anderen beim Sharen helfen

Sharing-Buttons sind Pflicht und entsprechende Plugins für WordPress verfügbar. Bei digirati verwende ich Simple Facebook Connect, bin damit aber nicht 100 Prozent zufrieden. Für Twitter hat sich Tweetmeme als Standard etabliert.

Ich beneide Mashable für seine exzellente Sharing-Umsetzung. Dort gibt es auch schon Share-Buttons beim Anreißer auf der Startseite. Und wir alle wissen ja, dass nicht alles gelesen, was „geshart“ wird …

Aber nicht übertreiben! Aus eigener Erfahrung (das kann jedoch überall anders sein), leiten lediglich Facebook und Twitter nennenswerten Traffic auf die Site. Sharing-Buttons zu Mr. Wong, del.icio.us oder Digg würden hier höchstens für Verwirrung sorgen, jedoch kaum zusätzlich Nutzen stiften. Googles Buzz werde ich jedoch vermutlich einmal einbauen.

3. Kurz-Urls mit Statisik

Nur Messung bringt Sicherheit. Durch die Analyse der Ergebnisse kann kam die Inhalte bzw. das Sharing-Verhalten über die Zeit verbessern.

  • Zu welcher Uhrzeit ist es am besten, welchen Inhalt auf Facebook zu posten?
  • Bringt Twitter am Vormittag oder Nachmittag mehr?
  • Und wie groß war eigentlich der Traffic von Buzz über den Tag verteilt?
  • Für wie viel Traffic sorge ich und wie viel bringt mir das Sharing meiner Leser?

Eine exakte Beantwortung dieser Fragenbedarf größerer Datenmengen, als ich sie derzeit habe. Aber dennoch liefert mir Pretty Link Pro ein paar Anhaltspunkte. Damit kann man mehrere Kurz-Urls erstellen, die jeweils auf die gleiche Url zeigen. Vorteil: Man kann unterschiedliches Verhalten messen. Pretty Link liefert schon in der kostenlosen Version gute Statistiken, in der Pro-Version sind Einstellungen und Zahlenmaterial noch umfassender. Danke an Ritchie für den Tipp!

Ich hab die 37 Dollar für den Entwickler deshalb bezahlt, weil Blair Williams einen wirklich großartigen Job gemacht hat. Hier die Link-Übersicht (geschrumpft, damit’s reinpasst).

2. Bildchen statt Textwüste

Ein kleines Bildchen neben dem Link auf Facebook sagt gleich viel über den Inhalt des Links aus. Wenn es ansprechend ist, wird öfter geklickt. Schon alleine deshalb sollte man nie Textwüsten produzieren.

Woher kommt das Bildchen? Facebook schlägt einfach das erste GIF/JPG/PNG im Beitrag vor. Gibt es mehrere Illustrationen, sollte das relevanteste Bildchen also als erstes auftauchen. Zwar kann der Nutzer mit den Pfeiltasten steuern, welches Miniaturbild genutzt werden soll, doch in der Praxis wird das kaum wer tun.

Und noch etwas: WordPress tut beim Sharen einen sehr guten Job, doch gibt es auch Content Management Systeme, die das überhaupt nicht beherrschen. Will man einen Nichts sagenden Link aus einem solchen CMS weiter geben, kann man ihn auch ansprechender gestalten. Dazu klickt man einfach auf den Link und schon öffnet sich ein Eingabefeld. Um den Untertitel zu bearbeiten, klickt man gleich unter http:// auf die weiße Fläche (siehe Bild oben).

1. Einen eigenen Vorspann-Text

Standardmäßig nimmt Facebook die ersten ~ 200 Zeichen des Artikels als Vorspanntext her. Doch oft beginnen Artikel mit wenig einladendem Geschwafel. Jeder, der einen Journalismus-Kurs besucht hat, weiß aber: Die ersten paar Worte müssen krachen, um den Leser in den Artikel hinein zu ziehen.

Um einen guten Vorspann zu bekommen, schreibt man diesen separat. Gleich unter der Textbox von WordPress befindet sich das Feld „Auszug“ (engl. Version „Excerpt“). Das gibt es nicht nur, weil einem Entwickler langweilig war 🙂

Also: Runter scrollen und hier einen möglichst treffenden Vorspann-Text reinschreiben! Das dauert zwei Minuten länger und bringt definitiv mehr Leser!

Make it free, earn money

Ich schau mir gerade eines der wohl größten Internet-Ereignisse an: Das Konzert von U2 in der Rose Bowl in Los Angeles. Die Qualität des 1 Megabit-Streams ist großartig.

u2-youtube-550

Ich bin schon gespannt auf die Statistiken danach. Ich schätze Mal, dass hier Millionen zugeschaut haben. 1 Million x 1 Megabit/s = ein bissi viel Bandbreite. Die Kosten der Übertragung für YouTube müssen enorm gewesen sein.

Doch Events wie diese sind nicht nur für wahre Fans großartig. Sie verändern auch Geschäftsmodelle und ganze Branchen nachhaltig. Warum? Weil damit der Beweis angetreten wird, dass GRATIS zum Geschäftsmodell wird.

Gib etwas umsonst her und mache damit Geschäft – nichts klingt absurder. Aber: Ich hab mir grad zwei Live-DVDs bestellt. Gut 50 Euro Umsatz, die sonst nicht passiert wären.

Geschäftsmodelle wandeln sich auch bei mir:

  • Auf diesem Blog schreibe ich kostenlos, bekomme aber auch viele Tipps für das, was ich in Print gegen Entgelt schreibe. Und nebenbei lerne ich hier viel über den Aufbau von Communities, für das andere viel Geld ausgeben müssen.
  • Auf diesem Blog gibt es allgemeine Tipps zu Technik, Web und Netzkultur. Spezifisches Consulting mache ich auch – allerdings nur gegen Bezahlung.
  • Ich organisiere Mini-Events for free und bekomme so hin und wieder Aufträge, um vor größeren Communities (das nächste Mal an den Cable Days in Salzburg) aufzutreten.
  • Ich gebe hin und wieder gerne Radiointerviews, was sich auf Messen getan hat. Das mache ich ohne Entgelt, erhöht jedoch meine Bekanntheit, was wiederum zu anderen Geschäften führt.

Kostenloses Audiobook als Tipp

Alles ist im Wandel. Wie lange gibt es das Web? 20 Jahre? Was hat sich nicht alles in dieser relativ kurzen Zeitspanne verändert? Welche Geschäftsmodelle sind schon auf den Kopf gestellt worden? Das U2-Konzert ist nur eines von vielen Beispielen, wie aus Geschenken gute Geschäfte werden.

Viele weitere Beispiele gibt es im Buch von Chris Anderson „Free Kostenlos – Geschäftsmodelle für die Herausforderungen des Internets“ (Amazon-Link).

Noch mal ausgeschrieben: Jedes digitale Geschäft wird irgendwann einmal Gratis werden? Dazu müssen sich allerdings die Geschäftsmodelle ändern.

Und wie es sich für die Internet-Gesellschaft gehört, gibt es auch ein Hörbuch dazu. Konsequenterweise bietet Anderson die volle Länge des Audiobuchs kostenlos an.

iPhone: Foto und Österreich-Preise fürs 3GS

Flickr ist eine ganz besondere Website. Nirgends im Web gibt es so viele Hobby-Fotografen, die ihre besten Fotos mit Stolz herzeigen. Umso mehr hat es mich heute überrascht, dass Apples iPhone trotz seiner nur durchschnittlichen Fotoqualität die Nummer zwei auf Flickr ist. Gehört bei MacBreak Weekly-Podcast.

(cc) Opacity

Klar: Apple’s Exif-Daten können in die Irre führen, weil die Kamera-ID vom ersten aufs zweite Modell nicht geändert wurde, aber auch das Kameramodul blieb ident. Und Nummer zwei ist auch erklärungsbedürftig. Nummer zwei als Prozentsatz der Verbreitung unter Benutzern (percentage of users). Hier der Chart über die letzten 365 Tage.

flickr-stats

Abgesehen von der schlechteren Kamera hat das iPhone nicht einmal dieselben Startvoraussetzungen wie Handys von Nokia oder SonyEricsson, die einen Flickr-Upload mit seinen neuen Modellen gleich serienmäßig ausliefern. Am iPhone muss man erst ein Programm dafür installieren.

Schade, dass Facebook keine Auswertungen der Kameramodelle (über die EXIF-Daten) zulässt. Ich bin mir sicher, dass das iPhone nicht nur die Verbreitung unter den Nutzern, sondern auch die Anzahl der Fotos ganz vorne liegt.

Und ich getraue mich wetten, dass das iPhone 3GS der Videoproduktion unterwegs auf Handys einen ordentlichen Stoß geben wird. Kurze Filme nicht nur aufzuzeichnen, sondern auch einfach zu schneiden und auf YouTube zu publizieren, wird ein Killerfeature!

Ich will ein iPhone 3GS! Sofort!

Zwar habe ich bereits ein 3G, aber dennoch bin ich derweil kaum zu bremsen.

  • Bessere Kamera: 3 Megapixel, Autofokus, höhere Lichtempfindlichkeit und Video
  • Kompass: Der Magnetometer wird Anwendungen ermöglichen, wo wieder alle nur schauen (vgl. Wikitude fürs Android).
  • Schneller: Mir kommt meines ein wenig langsamer vor als noch vor 3.0. Absicht? Außerdem kann Tempo nie schaden.
  • Hoffnung: Ich hoffe, das neue Modell bekommt ein neues Baseband. Die Empfangsqualität ist mein größter Kritikpunkt am aktuellen Modell.

Dem gegenüber stehen allerdings die Preise fürs iPhone 3GS.

Ohne Verlängerung teuer

iPhone-Einsteiger haben nicht viel zu befürchten, sie bekommen sowohl bei Orange als auch T-Mobile leistbare Gerätepreise zu erträglichen Monatstarifen.

Eben habe ich erfahren, wie es all jene T-Mobile-Kunden geht, die ihren Vertrag noch nicht verlängern dürfen — wie beispielsweise mir. Ab wann kann man verlängern? Man muss mindestens 18 Monate im Vertrag sein 🙁

iPhone Bestandskunden, die noch nicht für eine Vertragsverlängerung fällig sind, können das iPhone ohne Vertrag für folgende Preise kaufen: iPhone 3G S 16 GB für 539 Euro, iPhone 3G S 32 GB für 639 Euro. Dieses Angebot gilt NUR für Kunden, die bereits ein iPhone haben.

Ob ich’s dennoch will? Im Moment könnte ich sofort los laufen. Zum Glück habe es noch Zeit bis Freitag und kann mir überlegen, ob ich so viel Geld dafür wirklich ausgeben will. Ich denke, die Vernunft wird siegen.

Content für den Reader

Im letzten Posting habe ich geschrieben, dass es genügend freien Content für den Sony Reader gibt. In der Tat: Dank Calibre (kostenlos, weil OpenSource) lässt sich jeder RSS-Feed am elektronischen Lesegerät konsumieren.

Idealerweise ist dieser als Full-Text-Feed vorhanden. Ist das der Fall, kann jeder Blog oder jede Nachrichtenwebsite ohne weiteres Zutun importiert und als EPUB auf den Reader geschickt werden.

(Anmerkung an die lieben Medienmenschen! Falls ihr es noch nicht wisst: In Feeds kann man auch Ads schalten! Hier noch einmal der Link zu meinem Plädoyer für Fulltext-Feeds.)

Die Financial Times Deutschland am Reader

Allerdings publiziert die FTD gar keine Fulltext-Feeds (warum auch immer). Und dennoch kann man sie im vollen Text am Reader konsumieren. Wie geht das?

Download-Schemata von Calibre

Oben in der Buttonleiste gibt es die Option „Nachrichten abrufen“.

button-calibre

Einige Hobbyisten haben schon eigene Download-Schemata für hunderte Medien-Websites gebaut, die in regelmäßigen Abstand aktualisiert werden können. Automatisch, easy und gut. Einziger Fehler: Die Inhalte werden nicht drahtlos übertragen. Aber das ist auch schon der einzige Haken.

rss-calibre

Eine detaillierte Beschreibung, wie man diese so genannten Rezepte erstellt, gibt es auf der Website von Calibre. Im Prinzip reicht es aus, ein klein wenig Python zu können.

Die Logik dahinter:

  1. Die Software checkt, ob die Website einen Full-Text-Feed hat. Ist das der Fall, geht die Umwandlung recht einfach und ohne weiteres Zutun.
  2. Gibt es nur einen Teil-Feed (z.B. nur Titel und Artikel-URL), geht Calibre auf die jeweilige Seite und holt sich den Inhalt aufgrund des „Repzepts“.
  3. Im Rezept gibt man an, wo der Inhalt beginnen und wo er aufhören soll. Idealerweise tut die Software das auf der „Seite drucken“-Seite.
  4. Fertig.

Im obigen Beispiel der FTD war das Inserat in der Druckausgabe der Website vorhanden. Glück für die FTD 🙂

Mein letzter Gedanke: Website-Betreiber tun gut daran, selbst Feeds mit vollem Inhalt anzubieten. So können sie steuern, was auf welchem Gerät wie gesehen wird. Andernfalls kommt womöglich wer daher, holt sich die Inhalte ab und der Betreiber hat nichts davon.

E-Books sind die Zukunft

Wer kann sich noch an den ersten iPod erinnern? Er war fett, schaute keineswegs so umwerfend aus, wie aktuelle Modelle, hatte fünf Gigabyte Speicher, eine Firewire-Verbindung und funktionierte nur am Mac. Er war nicht der erste MP3-Player und nur ganz wenige ahnten damals (kurz nach 9/11) an den Erfolg, den Apple damit hatte.

first-ipod1

Wer hat schon einen Sony E-Reader PRS-505 (295 Euro bei Amazon) gesehen? Er ist nicht der erste seiner Art, hat keine Funkverbindung und bietet rein gar nichts von der Haptik eines Buchs. Er kommt ebenfalls mitten in eine Krise hinein und auch jetzt glauben wohl nur die wenigsten, dass er einmal gravierende Veränderungen mitbringt.

Mein Sony E-Reader

Ich hab meine Beziehungen spielen lassen und habe mir einen Tag vor dem eigentlichen Verkaufsstart am letzten Donnerstag einen besorgt. Warum? Weil ich selten so gespannt auf ein Gadget war wie darauf … wissend, dass es erst der Anfang war … wissend, dass es so etwas wie der Ur-iPod war (den ich übrigens nicht hatte).

Was wird er nicht verändern?

Das Bücherlesen: Bücherwürmer, die die Haptik eines Buches oder den Geruch frischen Papiers wird ein E-Reader nie für sich gewinnen können. Muss er auch nicht. Genauso wie heute noch Schallplatten verkauft werden, wird es wohl immer auch gedruckte Bücher geben.

Was wird er verändern?

So ziemlich alles andere, was heute gedruckt daher kommt. Vielleicht nicht in dieser oder in der nächsten Version. Aber für mich ist absehbar, dass das die Zukunft ist.

  • Zeitungen:
    Wer will wetten? In spätestens zwei Jahren, werden Abonnenten solche Geräte geschenkt bekommen – wenn sie dies wollen. Alle anderen, werden kurz darauf horrende Abogebühren bezahlen müssen. Eine Zeitung zu drucken und jeden Tag zu jedem einzelnen Abonnenten nach Hause zu bringen, ist sauteuer. Die Kleine Zeitung kostet im Abo (grobe Schätzung) 200 bis 300 Euro im Jahr. Die digitale Distribution ist nahezu kostenlos. Bei Gerätekosten von 200 Euro rentiert sich das im ersten Jahr!
  • Zeitungswebsites:
    Wo sind die Angebote aus Österreich? Die Online-Ausgaben der Zeit, der Süddeutschen, vom Spiegel oder Heise kann ich bereits am Reader lesen. Wollt ihr euch das entgehen lassen?
  • Buchverlage:
    Wir haben von der Musikindustrie gelernt, dass DRM einerseits die Piraterie nicht verhindert und andererseits nur dem redlichen Kunden behindert. Das DRM, mit dem derzeit Bücher für den Sony Reader verkauft werden, ist ein echter „pain in the ass“ und führt dazu, dass man zwei Programme (Adobe Digital Editions und Sonys E-Library) braucht.
    Der Kauf funktioniert so: Man bezahlt, findet auf der jeweiligen Account-Seite einen Download-Link für einen Token (1,5 kB große Datei), die man dann im Adobe Programm öffnet. Nach der Authorisierung per Adobe-Account erfolgt der Download. Zuvor muss aber noch der Reader authorisiert sein. Ein Horror!
    Das muss sich zum Besseren verändern.
  • Künstler und Journalisten:
    Der eine oder andere könnte damit eine Plattform zum Publizieren finden. Wozu braucht man in diesen Zeiten noch einen Verlag? Die Digitaltechnik und das Web haben eines immer perfekt gekonnt: Den Mittelsmann auszuschalten.
    Wieso soll ich nicht direkt – so ganz ohne Zeitung – ein WebSpezial herausgeben können? Meine Kosten sind weit geringer und ein paar Leute wird es bestimmt geben, die 99 Cent oder 1,99 Euro dafür bezahlen würden!

Geräte wie der Sony Reader werden mehr verändern, als uns jetzt bewusst ist oder vielleicht sogar als uns recht ist. Genau deshalb hab ich mir das gute Stück gekauft. Ich will‘ wissen!

Positives am E-Reader

  • Lesbarkeit:
    Sie ist perfekt, bei jedem Licht und in jeder Umgebung – außer bei Dunkelheit, da sieht man gleich viel wie auf Papier: nichts. Das Lesen kommt dem auf Papier sehr sehr nahe. Ältere Nutzer wird freuen, dass man die Schrift deutlich vergrößern kann.
  • Offenheit:
    Sony setzt auf das quelloffene EPUB-Format. Ich bin weder beim Kauf, noch bei der Benutzung des Geräts an einen Anbieter gebunden. Nativ wird auch noch .txt .pdf und .rtf unterstützt. Zudem kann man jeden (nicht DRM-geschützen) Text für das Gerät umwandeln. Dabei hilft das OpenSource-Programm Calibre. Und wer Klassiker mag: Sony und Google bieten 500.000 Gratis-Bücher an und beim Projekt Gutenberg gibt es 28.000 Werke, deren Copyright ausgelaufen ist.
  • Bedienung:
    Das Gerät fühlt sich gut an, der Kunstledereinband wirkt jedoch ein wenig billig. Die oft kritisierte Dauer des Umblätterns ist gar nicht so lange und man gewöhnt sich schnell daran. Nach ein paar Seiten ist man im gleichen Lesefluss wie auf Papier. Die einfache Bedienung sorgt (subjektiv für mich) schnell für mehr Lesespaß.
  • Aufrüstbar:
    Der Reader akzeptiert SD-Karten und Memory-Sticks. Ich hab mir (für weitere Bücher und MP3s) auch gleich auch die billigste SD-Karte (8 Gig für 17 Euro) gekauft. Aufs Tempo kommt es ohnehin nicht an. Zudem gibt es einiges an Zubehör: Auto- und Reiseladegerät, andere Hüllen und eine Leselampe.

Negatives am E-Reader

  • Der Preis:
    299 Euro sind viel Geld – vor allem, wenn es keinen Mehrwert in Form günstigerer Bücher gibt. Die elektronischen Ausgaben liegen preislich gleich oder unwesentlich unter der Papierausgabe. Zudem
  • Kein Datenfunk:
    So wird das nichts! Der Bucheinkauf ist nicht nur wegen dem verwendeten DRM komplizierter und kundenunfreundlicher als etwa bei Amazons Kindle. Um freie Inhalte raufzuladen, muss man immer am PC online sein.
  • PC only:
    Allerdings nur wegen dem DRM und auch das lässt sich umgehen. Man muss nur einmal seinen Reader auf einem PC mit dem Adobe-Account authorisieren. Dann geht’s am Mac auch. Das Gerät taucht als Datenträger auf und lässt sich via Dateisystem oder Calibre füttern.
  • Eingeschränkte Möglichkeiten:
    Es gibt weder Farben noch komplexe Layouts. Daher ist die Umsetzung von Zeitungsseiten derzeit noch unmöglich. Dabei ist die Kombination von Bild, Layout und Titel genau das, was eine Zeitung ausmacht.
  • Zu viel:
    Auf eine acht Gigabyte-Speicherkarte passen theoretisch 6000 Bücher. Zu viel Auswahl für jemanden wie mich 🙂

Auch wenn hier gleich einige negative Punkte stehen – bis auf den letzten Punkt lässt sich alles schnell ändern. Was aus dem iPod geworden ist, dürfte bekannt sein …

Mechanisierter Foto-Klau

Eben war ich wirklich überrascht, als ich eine Presseaussendung mitsamt Beilage bekam. Das Foto stammte nämlich von mir. Nachfragen: nada! Urhebernennung: nada! Die Sache ist gegessen – ich bin ohnehin kein Fotograf mit Gewerbeschein und kann daher nichts verlangen. Mittlerweile hat man sich entschuldigt und die Sache ist vom Tisch.

Als ich dabei die Fotoseite auf Flickr zum Vergleich suchen wollte, stieß ich auf meine Abruf-Statistiken.

flickr-leech

Ein ziemlicher Peak, den ich da am Dienstag hatte. Wundersam ist, dass das meistgesehene Bild an diesem Tag gerade einmal auf 71 Abrufe kam. Das zweitmeist gesehene kam auf 32 und danach ebbte das bei acht ab. Wie kommt man so auf 2423 Views? Da muss doch ein Robot dabei dabei gewesen sein, oder? Ist es weniger Klau als eine Suchmaschine?

Ich hatte ähnliche Ausschläge schon im vergangenen Oktober (über 18.000 Views an zusammen zwei Tagen).

Ich frage mich: Wer interessiert sich ausgerechnet für meine Bilder? Ich schieße doch hauptsächlich Fotos von gemeinsamen Events mit Freunden und die Ergebnisse sind auch nicht wirklich berauschend …

Tauschbörsen: Die Grenzen des Legalen

Oft kommt es nicht vor, dass ich Inhalte aus der Zeitung auch auf meinem Blog „zweitverwerte“. Aber in diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich konnte letzte Woche ein Interview mit Franz Schmidbauer führen. Er ist Richter in Salzburg und Betreiber der Website www.internet4jurists.at. In der Geschichte geht es darum, was in Östterreich an Inhaltstausch (Musik, Filme, Software) erlaubt und was verboten ist.

Foto: privatWer eine CD kauft, erwirbt damit kein Eigentum an der Musik. Anders als beispielsweise mit einem Apfel kann man damit nicht alles machen, was man will“, erklärt Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Hausgeber der Website Internet4Jurists.at. Dem Käufer wird lediglich ein Nutzungsrecht – in diesem Fall das private Anhören der Musik – eingeräumt. Nicht mehr und nicht weniger. Gleiches gilt für Software, Fotos und Videos.

Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie und selbst für Juristen manchmal schwer zu durchschauen. Dessen Grundsätze gehen in eine „vordigitale“ Zeit zurück und so stellen sich heute immer öfter Fragen, immer öfter gibt es unterschiedliche Meinungen – vor allem, wenn es um das Internet und die Nutzung von Tauschbörsen geht.

So manche Tauschaktivität ist zwar strengstens verboten, allerdings zeigt sich in diversen Studien auch, dass Tauschbörsen-Nutzerauch mehr Musik kaufen. Zudem sind die genannten Milliardenschäden der Musikindustrie in vielen Fällen übertrieben. Nicht jeder verbotene Download oder jedes Tauschen unter Freunden würde zwangsläufig zu Umsatz bei den Plattenlabels führen.

Kein Diebstahl. Erste Frage: Ist es Diebstahl, Musik herunter zu laden? „Nein, im rechtlichen Sinne ist das sicher nicht der Fall, weil es zu keiner Wegnahme der Sache kommt“, erklärt Schmidbauer. Dem Eigentümer werde nichts genommen, sondern lediglich digitale Information vervielfältigt.

Privat vs. öffentlich. Das Urheberrecht erlaube laut Schmidbauer praktisch jede private Nutzung. Im Freundeskreis darf man Musik auch bei größeren Parties abspielen, wenn nur geladene Gäste dabei sind. Gleiches gilt für Hochzeiten oder Begräbnisse. Es gibt jedoch keine exakte Grenze zwischen privat und öffentlich. Die Grauzone dazwischen sei groß.

Weitergabe an Freunde: Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

Aufnehmen: Jedes Aufnehmen und die Nutzung so gewonnener Musikdateien ist privat erlaubt. Das kann entweder über das Radio, von einer CD oder Schallplatte und auch von einem Internet-Radio erfolgen.

Web-Download. Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt. Gerade hier gibt es aber Unterschiede zu Deutschland, wo die Quelle legal sein oder sie zumindest als legal erscheinen muss.

Illegale Tauschbörsen: Der einfache Download aus Tauschbörsen ist nicht verboten. Allerdings werden dabei während des Downloads Daten an andere Nutzer weiter gegeben. „Das kommt einer Veröffentlichung gleich und ist somit verboten“, ist sich Schmidbauer sicher. Keine Diskussion: Das wäre auch strafbar. Es ist aber kein Verbrechen, sondern ein Bagatelldelikt mit maximal sechs Monaten Strafe oder
entsprechender Geldstrafe.

Problem der Verfolgung
Nur: Wie identifiziert man einzelne Nutzer? Jeder PC im Internet hat eine eindeutige Kennung, die so genannte IP-Adresse. So ist auch später nachvollziehbar, wer wann welchen Internet-Anschluss genutzt hat. „Das sind personenbezogene Daten und es stellt sich die Frage, ob der Internet-Provider die überhaupt speichern darf“, meint Schmidbauer. Das sei an sich nur erlaubt, wenn diese Daten zur Verrechnung nötig sind. Hat man einen Anschluss mit Flatrate – wo unbeschränktes Datenvolumen inkludiert ist“, dürfte der Provider diese Daten gar nicht horten.

Auch die Vorratsdatenspeicherung ändere nichts daran, weil sie nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität zum Tragen kommt. Die Musikindustrie steht noch vor einem weiteren Dilemma: Die Verfolgung von Tauschbörsenutzern ist derzeit in Österreich defacto unmöglich. Schuld daran sei laut Schmidbauer eine Änderung der Strafprozessordnung. Seit 1. Jänner 2008 dürfen Rechteinhaber nicht mehr die Staatsanwaltschaft mit der Erhebung von Internet-Nutzern beschäftigen, wenn ein Strafverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet werden soll.

Strittig ist zudem, ob eine Herausgabe von Providerdaten in einem Zivilprozess erlaubt ist. „Das ist zwar prinzipiell nach Paragraph 87b des Urheberrechtsgesetzes möglich, allerdings untersucht der Europäische Gerichtshof, ob der mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“, erklärt Schmidbauer. Eine Entscheidung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin sind der Musikindustrie die Hände gebunden. Ein Freibrief zur Nutzung illegaler Angebote ist das aber keinesfalls, denn die Verfolgung kann auch im Nachhinein erfolgen.