iPhone: Foto und Österreich-Preise fürs 3GS

Flickr ist eine ganz besondere Website. Nirgends im Web gibt es so viele Hobby-Fotografen, die ihre besten Fotos mit Stolz herzeigen. Umso mehr hat es mich heute überrascht, dass Apples iPhone trotz seiner nur durchschnittlichen Fotoqualität die Nummer zwei auf Flickr ist. Gehört bei MacBreak Weekly-Podcast.

(cc) Opacity

Klar: Apple’s Exif-Daten können in die Irre führen, weil die Kamera-ID vom ersten aufs zweite Modell nicht geändert wurde, aber auch das Kameramodul blieb ident. Und Nummer zwei ist auch erklärungsbedürftig. Nummer zwei als Prozentsatz der Verbreitung unter Benutzern (percentage of users). Hier der Chart über die letzten 365 Tage.

flickr-stats

Abgesehen von der schlechteren Kamera hat das iPhone nicht einmal dieselben Startvoraussetzungen wie Handys von Nokia oder SonyEricsson, die einen Flickr-Upload mit seinen neuen Modellen gleich serienmäßig ausliefern. Am iPhone muss man erst ein Programm dafür installieren.

Schade, dass Facebook keine Auswertungen der Kameramodelle (über die EXIF-Daten) zulässt. Ich bin mir sicher, dass das iPhone nicht nur die Verbreitung unter den Nutzern, sondern auch die Anzahl der Fotos ganz vorne liegt.

Und ich getraue mich wetten, dass das iPhone 3GS der Videoproduktion unterwegs auf Handys einen ordentlichen Stoß geben wird. Kurze Filme nicht nur aufzuzeichnen, sondern auch einfach zu schneiden und auf YouTube zu publizieren, wird ein Killerfeature!

Ich will ein iPhone 3GS! Sofort!

Zwar habe ich bereits ein 3G, aber dennoch bin ich derweil kaum zu bremsen.

  • Bessere Kamera: 3 Megapixel, Autofokus, höhere Lichtempfindlichkeit und Video
  • Kompass: Der Magnetometer wird Anwendungen ermöglichen, wo wieder alle nur schauen (vgl. Wikitude fürs Android).
  • Schneller: Mir kommt meines ein wenig langsamer vor als noch vor 3.0. Absicht? Außerdem kann Tempo nie schaden.
  • Hoffnung: Ich hoffe, das neue Modell bekommt ein neues Baseband. Die Empfangsqualität ist mein größter Kritikpunkt am aktuellen Modell.

Dem gegenüber stehen allerdings die Preise fürs iPhone 3GS.

Ohne Verlängerung teuer

iPhone-Einsteiger haben nicht viel zu befürchten, sie bekommen sowohl bei Orange als auch T-Mobile leistbare Gerätepreise zu erträglichen Monatstarifen.

Eben habe ich erfahren, wie es all jene T-Mobile-Kunden geht, die ihren Vertrag noch nicht verlängern dürfen — wie beispielsweise mir. Ab wann kann man verlängern? Man muss mindestens 18 Monate im Vertrag sein 🙁

iPhone Bestandskunden, die noch nicht für eine Vertragsverlängerung fällig sind, können das iPhone ohne Vertrag für folgende Preise kaufen: iPhone 3G S 16 GB für 539 Euro, iPhone 3G S 32 GB für 639 Euro. Dieses Angebot gilt NUR für Kunden, die bereits ein iPhone haben.

Ob ich’s dennoch will? Im Moment könnte ich sofort los laufen. Zum Glück habe es noch Zeit bis Freitag und kann mir überlegen, ob ich so viel Geld dafür wirklich ausgeben will. Ich denke, die Vernunft wird siegen.

Ein genialer Marketing-Coup

Medien sind unter Druck. Den Tageszeitungen scheint nicht nur die Wirtschaftskrise zunehmend weh zu tun, sondern auch Content-Piraten. Richtig gehört: Leute, die etwas in einer Zeitung oder News-Website lesen und diese Inhalte dann stehlen.

Dass hier „akuter Handlungsbedarf seitens der Politik“ besteht, hat nun auch der Verband Österreichischer Zeitungsverleger (VÖZ) endlich erkannt!

Es geht darum, dass Inhalte, die von den Medienhäusern verlegerischer Herkunft auf ihren unterschiedlichen Plattformen angeboten werden, vor einer genehmigungslosen Nutzung, welche über die im Urheberrecht klar geregelte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Privatpersonen hinausgeht, zu schützen.

Absolut! Gerade weil bisher schon klar ist, was über eine „geregelte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Privatpersonen“ hinaus geht, brauchen die Verlage neue Regeln.

(cc) ibcbulk

Und weiter geht’s!

Es muss deutlich gemacht werden, dass jede Vervielfältigung oder Verbreitung solcher Inhalte im unmittelbaren bzw. mittelbaren kommerziellen Zusammenhang rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Warum? Weil es jetzt klarerweise niemandem bekannt ist, dass man Inhalte zur kommerziellen Verwendung nicht stehlen darf.

Der böse Content-Dieb wurde auch schon lokalisiert. Er sitzt natürlich im Internet! Und gegen das böse Internet lässt sich natürlich etwas unternehmen. Eine der drei Forderungen des VÖZ an die Politik lautet daher:

Essenziell ist die gesetzliche Normierung einer klaren Verpflichtung der Internetzugangs-Provider zur zeitlich befristeten Speicherung von Nutzerdaten (Zuordnung von IP-Adressen) und zu deren Herausgabe an den Verletzten bei urheberrechtsverletzender Content-Nutzung. Datenschutz darf nicht als Deckmantel für Rechtsverletzungen missbraucht werden.

Im Ernst?

  • Der Besuch einer News-Website heißt nicht zwangsläufig dass dort Inhalte geklaut werden. Was wollt ihr damit beweisen? Und vor allem: wie?
  • Der Besuch einer Website mit irgendwelchen News ist längst nicht erforderlich, um Inhalte derselben zu klauen. Leute, es gibt RSS-Feeds und aus JEDER Site (auch solcher mit kastrierten Feeds) kann man Volltext-Feeds machen.
  • Jede zusätzliche Beschneidung der Privatsphäre schränkt auch die Möglichkeiten der Arbeit von Journalisten ein. Wenn es die Möglichkeit gibt, zu überprüfen wer wann auf welcher Site gesurft hat, wird das auch genutzt. Das Redaktionsgeheimnis ist damit genauso ausgehöhlt wie der Schutz von Informanten.
  • Klar gibt es ein Copyright auf das Geschriebene. Aber: Gibt es tatsächlich ein Copyright auf die eigentliche News? Darf niemand erwähnen, dass X vorgefallen ist?

Und weil Politikerinnen und Politiker ohnehin recht wenig Ahnung vom Internet haben, werden sie dem Wunsch der Verleger wohl nur allzu gerne nachkommen. Der VÖZ beweist damit allerdings eines: seine weltfremde Sicht auf neue Medien. So funktioniert das Web nun einmal nicht und man schadet sich so nur selbst.

Aber vielleicht steckt etwas Größeres dahinter. Ein „Evil Masterplan“ der ganz besonderen Art. Eine jederzeit anzapfbare Vorratsdatenspeicherung wäre ein grandioses Marketing-Instrument. Wenn bekannt ist, wer oft auf der Website XY kostenlos Nachrichten liest, dem könnte man doch auch ein ähnliches (zu bezahlendes) Medium schmackhaft machen …

Update: Könnte! Man beachte den Konjunktiv. Diese Möglichkeit traue ich niemandem wirklich zu. Aber ausgeschlossen ist sie nicht, zumal es Lücken geben kann, auf die dann andere mit weniger redlichen Absichten zugreifen können.