Tabloid vs. Creative Commons
Vor einigen Tagen habe ich über die Klage von Adam Curry gegen ein niederländisches Boullevard-Magazin berichtet. Letzte Woche fiel das Urteil. Es ist aber nicht zwangsläufig ein Rückschlag für die Idee von Creative Commons.
Der Fall:
Das Magazin „Weekend“ kopierte Currys Fotos von seinem Flickr Photostream und brachte sie auf der Titelseite und drei weiteren Seiten. Die Fotos sind unter Creative Commons (attribution, non comercial, share alike) lizenziert.
Der Richterspruch:
Bestrafung gab es für das Magazin aber nicht. Erst wenn „Weekend“ das wieder tut, muss der Verlag 1500 Euro Strafe bezahlen.
Was davon zu halten ist:
Es ist nicht einzusehen, dass Medienkonzerne (in diesem Beispiel die Musikindustrie) Kids für tausende Dollar verklagt, nur weil sie ein paar Songs gestohlen haben. Auf der anderen Seite dürfen sich Medienkonzerne ungestraft bei Privaten bedienen.
Ich glaube aber nicht, dass das Curry-Urteil für die Idee von CC richtungsweisend ist. Die Richterin hätte sicher auch gleich gehandelt, wenn Curry seine Fotos unter Copyright gestellt hätte.
Die Ausrede des Chefredakteurs war nämlich, dass neben den Fotos „This photo is public“ stand. Flickr schrieb das zu jedem Foto, das nicht explizit ausschließlich Freunden oder Familienmitgliedern zugänglich ist. Es hat daher absolut nichts mit der Lizenz zu tun. Mittlerweile entfernte Flickr diesen Satz, was in Zukunft für mehr Klarheit sorgen sollte.